Sportplatz Beckerwiese - Schaffung der umwelttechnischen Voraussetzungen für das Einrichten eines Kunstrasenplatzes
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Thema Kultur verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2013, ST 89
Betreff: Sportplatz Beckerwiese - Schaffung der umwelttechnischen Voraussetzungen für das Einrichten eines Kunstrasenplatzes Der Magistrat hat alle Möglichkeiten geprüft, um auf der von der Spielvereinigung 05 genutzten Fläche den dringend benötigten Kunstrasenplatz zu realisieren. Bei einem Ortstermin der zuständigen Fachämter wurde die umweltrechtliche Genehmigung in Aussicht gestellt. Um den Umbau des Tennen- in einen Kunstrasenplatz im Jahr 2013 realisieren zu können, wurden daraufhin die Planungen intensiviert. Das Bauherrenamt steht zudem im Dialog mit dem betreuenden Verein (Spielvereinigung 05 Frankfurt-Oberrad) um die Details zu klären. Der Magistrat wird die Baumaßnahmen im 2. Quartal 2013 starten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2011OFOF 146/5Sportplatz Beckerwiese hier: Schaffung der umwelttechnischen Voraussetzungen für das Einrichten eines KunstrasenplatzesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Oktober 2011BB 424Sicherstellung des Spielbetriebes der SpVgg Oberrad 05Magistratsbericht
- 20. Januar 2012OAOA 124Sportplatz Beckerwiese hier: Schaffung der umwelttechnischen Voraussetzungen für das Einrichten eines Kunstrasenplatzes Bericht des Magistrats vom 24.10.2011, B 424Anregung
- 11. Mai 2012STST 703Sportplatz Beckerwiese hier: Schaffung der umwelttechnischen Voraussetzungen für das Einrichten eines KunstrasenplatzesStellungnahme
- 14. Januar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 89Sportplatz Beckerwiese - Schaffung der umwelttechnischen Voraussetzungen für das Einrichten eines KunstrasenplatzesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab