Werbeplakatständer in der Darmstädter Landstraße entfernen
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2009, ST 899
Betreff:
Werbeplakatständer in der Darmstädter Landstraße entfernen
Es handelt sich um genehmigte Werbestandorte. Die mit der Ausnutzung des Werbenutzungsrechts beauftragte Deutsche Städte Medien GmbH hat die Beschädigungen an dem defekten Werbeturm an der Dreieichstraße / Darmstädter Landstraße instand gesetzt. Der Werbeturm wurde ebenso wie der am Standort Darmstädter Landstraße / Willemerstraße verschoben. Eine Beeinträchtigung der Sichtachsen der in die Kreuzung einfahrenden Fahrzeuge oder eine Beeinträchtigung der Fußgänger ist nicht mehr gegeben.
Der Anregung des Ortsbeirates, die Werbeplakatständer zu entfernen, kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2008OFOF 618/5Werbeplakatständer in der Darmstädter Landstraße entfernenOrtsbeiratsantrag · FAG
- 12. September 2008OMOM 2614Werbeplakatständer in der Darmstädter Landstraße entfernenDirektanregung
- 16. Januar 2009STST 81Werbeplakatständer in der Darmstädter Landstraße entfernenStellungnahme
- 23. Juni 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 899Werbeplakatständer in der Darmstädter Landstraße entfernenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab