Werbeplakatständer in der Darmstädter Landstraße entfernen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Werbeplakatständer stellen eine Verschandelung des Stadtbilds dar, insbesondere derjenige auf der Verkehrsinsel in der Dreieichstraße, bei dem eine Seite abgerissen ist und der insgesamt einen verrotteten Eindruck macht. Der Werbeplakatständer an der Darmstädter Landstraße/Ecke Willemerstraße führt zudem zu einer Verengung des Gehweges in unmittelbarer Nähe zum Fußgängerüberweg und bildet eine Behinderung für die Nutzer des Bürgersteigs.
Inhalt
Antrag vom 25.08.2008, OF 618/5
Betreff:
Werbeplakatständer in der Darmstädter Landstraße entfernen
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat,
um Entfernung des Werbeplakatständers an der Darmstädter Landstraße/Ecke Willemerstraße sowie des Werbeplakatständers auf der Verkehrsinsel in der Dreieichstraße/Ecke Darmstädter Landstraße.
Begründung:
Die Werbeplakatständer stellen eine Verschandelung des Stadtbilds dar, insbesondere derjenige auf der Verkehrsinsel in der Dreieichstraße, bei dem eine Seite abgerissen ist und der insgesamt einen verrotteten Eindruck macht. Der Werbeplakatständer an der Darmstädter Landstraße/Ecke Willemerstraße führt zudem zu einer Verengung des Gehweges in unmittelbarer Nähe zum Fußgängerüberweg und bildet eine Behinderung für die Nutzer des Bürgersteigs.
Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2008Sie sind hierOFOF 618/5Werbeplakatständer in der Darmstädter Landstraße entfernenOrtsbeiratsantrag · FAG
- 12. September 2008OMOM 2614Werbeplakatständer in der Darmstädter Landstraße entfernenDirektanregung
- 16. Januar 2009STST 81Werbeplakatständer in der Darmstädter Landstraße entfernenStellungnahme
- 23. Juni 2009Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 899Werbeplakatständer in der Darmstädter Landstraße entfernenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.