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Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2009, ST 895

Betreff:

Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)

Zu den Fragen 1 und 6:

a) Forum Flughafen und Region (FFR)

Mit dem Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Frankfurter Flughafens war die Aufgabe des Regionalen Dialogforums (RDF) abgeschlossen. Damit der in der Mediation begonnene und im RDF weiterführte Dialog zwischen der Region und der Luftverkehrswirtschaft fortgesetzt werden soll, hat die Hessische Landesregierung im Juni 2008 beschlossen, ein Forum Flughafen und Region (FFR) einzurichten. Im Zentrum der Diskussionen im FFR steht die Erörterung der positiven und negativen Auswirkungen des Luftverkehrs mit besonderem Bezug auf den Flughafen Frankfurt Main und die Region Rhein-Main.

Das Forum Flughafen und Region umfasst folgende Gremien:

  • Der Koordinierungsrat gestaltet die Arbeit des Forums Flughafen und Region (z.B. Beratung über die Beschlüsse des Expertengremiums Aktiver Schallschutz, Vergabe von Gutachten, abschließende Beschlussfassungen).
  • Der Konvent Flughafen und Region hat die Aufgabe, einen konstruktiven Dialog mit der Region zur Entwicklung des Flughafens zu führen. Er ist als Kommunikationsplattform zur Diskussion der Fragestellungen rund um den Flughafen das zentrale Nachfolgegremium des Regionalen Dialogforums.
  • Das Expertengremium Aktiver Schallschutz identifiziert und prüft Maßnahmen zum aktiven Schallschutz (Lärmmanagementmaßnahmen), die geeignet sind, den Fluglärm bzw. die Betroffenheit zu reduzieren und prüft auch solche, die bereits vor Inbetriebnahme der neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen umgesetzt werden können.
  • Umwelthaus/Nachbarschaftshaus und Bürgerbüro. Das Umwelthaus soll als neutrale Informationsstelle für Bürgerinnen und Bürger und Anlaufstelle für Betroffene sowie als Dialog- und Monitoringzentrum zu den Themen Fluglärm und Auswirkungen des Flughafens auf die Umwelt und auf die Sozialstruktur dienen.

    Ein Ziel des FFR ist es, ein Maßnahmenpaket mit aktiven Schallschutzmaßnahmen (z.B. Lärmbegrenzung über Lärmindex, lärmmindernde An- und Abflugverfahren, flugbetriebliche Regelungen unter Lärmminderungsgesichtspunkten) umzusetzen, von dem die Region insgesamt profitiert. Der Magistrat begleitet den Prozess intensiv und sieht in ihm die Chance, Entlastungspotenziale für die Region zu entwickeln und umzusetzen. Sobald Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat unaufgefordert berichten.

    b) Fluglärmkommission

    Nach dem Luftverkehrsgesetz § 32 ist für alle Verkehrsflughäfen, für die Lärmschutzbereiche festzulegen sind, eine Fluglärmkommission zu bilden. Die Fluglärmkommission dient der Beratung der Genehmigungsbehörde des Flughafens sowie der Flugsicherung bei allen Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm. Die Kommission ist seit 1993 ebenfalls mit Maßnahmen zur Verringerung der Luftverunreinigung durch Luftfahrzeuge befasst. Der Fluglärmkommission gehören die betroffenen Gemeinden, die Genehmigungsbehörde, die Flugverkehrskontrolle, die Luftfahrzeughalter, die Bundesvereinigung gegen Fluglärm und zusätzliche bestimmte Mitglieder an. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ist in der Fluglärmkommission vertreten.

    Zu Frage 2:

    Der Magistrat versucht sowohl über die Fluglärmkommission als auch das Forum Flughafen und Region die im Bericht vom 30.01.06, B 61, aufgeführten Fluglärmentlastungsvorschläge durchzusetzen.

    Zu Frage 3:

    Die Fluglärmkommission hat sich in den vergangenen Jahren intensiv mit der Novellierung des Fluglärmgesetzes und dem Planfeststellungsverfahren zum geplanten Flughafenausbau befasst. Vor diesem Hintergrund wurde die Prüfung der Fluglärmentlastungsvorschläge dem Regionalen Dialogforum und als Nachfolgeorganisation des RDF dem FFR übertragen. Der Magistrat erhofft sich vom FFR eine ergebnisorientierte und zeitnahe Prüfung aller Maßnahmen, die geeignet sind, die Lärmbelastung in Frankfurt am Main (und damit auch im Stadtteil Bergen-Enkheim) und in der Region zu senken.

    Zu den Fragen 4 und 5:

    Der Magistrat versteht unter einer Lärmschadensbilanz eine Bilanzierung des Lärms, wie sie im Rahmen der Anwendung eines Lärmindex vorgesehen ist. Mit einem regionalen Fluglärmindex soll die Lärmentwicklung zusammenfassend im Umfeld des Frankfurter Flughafens dargestellt und kontrolliert werden. Innerhalb des FFR sollen möglichst zeitnah entsprechende Lärmindices als Grundlage für eine Gesamtbewertung aktiver Lärmschutzmaßnahmen definiert werden. Der Magistrat unterstützt im Rahmen seiner Mitarbeit im FFR die zügige Einführung eines Lärmindexes.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Februar 2009BB 108Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Magistratsbericht
  2. 25. März 2009OFOF 425/16Flugrouten über dem Frankfurter StadtgebietOrtsbeiratsantrag · fwf
  3. 21. April 2009OAOA 843Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet Bericht des Magistrats vom 20.02.2009, B 108Anregung
  4. 24. Juni 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 895Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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