Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Bericht B 108 enthält zwar einige Aspekte, die auf eine Reduzierung des Fluglärms über Frankfurt hindeuten. Allerdings sind die Ausführungen völlig vage und nicht geeignet, der Bevölkerung zu vermitteln, was der Magistrat tatsächlich in den Gremien vorschlagen will. Es mangelt an jeglicher Konkretisierung, auf die in Anbetracht des geplanten Flughafenausbaus die um ihre Gesundheit und den Wert ihrer Häuser besorgten Bürgerinnen und Bürger aber einen Anspruch haben. Ihnen sollte klar und deutlich vermittelt werden, welche Chancen bestehen, Fluglärm erträglich zu gestalten, auch um zu verhindern, dass immer mehr Einwohner aus Frankfurt wegziehen oder den Umzug – möglicherweise aus Unwissenheit – erwägen. Nicht nur völlig unverständlich, sondern auch in hohem Maße kritisch ist die Ablehnung der Umsetzung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung zu sehen. Diese Beschlüsse sind dem Bericht 108 mit den §§ 2214, 3194 und 4935 aufgeführt. Die HGO schreibt in § 66 Abs. 1 Ziffer 2 zwingend vor, dass der Gemeindevorstand „die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten und auszuführen hat“. Ein Wahlrecht zwischen Ausführung und Nichtausführung ist in der HGO nicht vorgesehen. Es geht dabei um eine Frage, die in fundamentaler Weise das aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland folgende Rechtsstaatsprinzip berührt; denn was sind Ortsbeirats- und Stadtverordentenbeschlüsse wert, wenn diese von der Verwaltung einfach ignoriert werden? Dieses Verhalten des Magistrats ist weder den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern von Parlamenten noch der Bevölkerung zu vermitteln.
Inhalt
Antrag vom 25.03.2009, OF 425/16
Betreff:
Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet
Der Ortsbeirat wolle beschließen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht B 108 vom 20.2.2009 zu "Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet“ durch Beantwortung der nachfolgenden Fragen zu ergänzen:
Wie ist die Aufgabenverteilung zwischen dem neu gegründeten Forum Flughafen und Region (FFR) und der Fluglärmkommission (FLK) geregelt?
Hält der Magistrat noch an den Beantragungen bei der FLK fest, die in dem Bericht B 61 vom 30.1.2006 dargestellt wurden?
Wie erklärt der Magistrat, dass es seit über 3 Jahren offensichtlich in der FLK keinerlei Fortschritte gibt und z.B. der Inhalt der Ziffer 3 der B 61 (Verlegung der Abflugroute 07-N lang) in allen nachfolgenden Berichten und Stellungnahmen des Magistrats zwar noch erwähnt, aber mit keinerlei Erfolgsaussichten abgehandelt wird?
Wie ist es unter diesen Umständen zu bewerten, dass der Magistrat offensichtlich nicht bereit ist, die 2 Beschlüsse der Stadtverordneten-versammlung umzusetzen, die im Bericht B 108 (§§ 2214, 3194) aufgeführt sind?
Was hindert den Magistrat daran, eine Empfehlung der Deutschen Flugsicherung DFS zu folgen und sich für eine Lärmschadensbilanz einzusetzen, mit der die Betroffenheit der Bevölkerung stärker als bisher bei der Optimierung von Flugrouten berücksichtigt werden soll, zumal der Magistrat selbst in seiner ST 0023 vom 14.1.2008 genau dies fordert?
Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt der Magistrat in dem Forum FFR für die unter dem Fluglärm leidende Frankfurter Bevölkerung vorzuschlagen und möglichst durchzusetzen unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Magistrat bisher die naheliegendste und "gerechteste“ Lösung einer Spreizung der Flugbewegungen ablehnt (z.B. ST 1327 vom 20.8.2008)?
Begründung:
Der Bericht B 108 enthält zwar einige Aspekte, die auf eine Reduzierung des Fluglärms über Frankfurt hindeuten. Allerdings sind die Ausführungen völlig vage und nicht geeignet, der Bevölkerung zu vermitteln, was der Magistrat tatsächlich in den Gremien vorschlagen will. Es mangelt an jeglicher Konkretisierung, auf die in Anbetracht des geplanten Flughafenausbaus die um ihre Gesundheit und den Wert ihrer Häuser besorgten Bürgerinnen und Bürger aber einen Anspruch haben. Ihnen sollte klar und deutlich vermittelt werden, welche Chancen bestehen, Fluglärm erträglich zu gestalten, auch um zu verhindern, dass immer mehr Einwohner aus Frankfurt wegziehen oder den Umzug – möglicherweise aus Unwissenheit – erwägen.
Nicht nur völlig unverständlich, sondern auch in hohem Maße kritisch ist die Ablehnung der Umsetzung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung zu sehen. Diese Beschlüsse sind dem Bericht 108 mit den §§ 2214, 3194 und 4935 aufgeführt. Die HGO schreibt in § 66 Abs. 1 Ziffer 2 zwingend vor, dass der Gemeindevorstand "die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten und auszuführen hat“. Ein Wahlrecht zwischen Ausführung und Nichtausführung ist in der HGO nicht vorgesehen.
Es geht dabei um eine Frage, die in fundamentaler Weise das aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland folgende Rechtsstaatsprinzip berührt; denn was sind Ortsbeirats- und Stadtverordentenbeschlüsse wert, wenn diese von der Verwaltung einfach ignoriert werden? Dieses Verhalten des Magistrats ist weder den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern von Parlamenten noch der Bevölkerung zu vermitteln.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.02.2009, B 108 Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2009BB 108Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Magistratsbericht
- 25. März 2009Sie sind hierOFOF 425/16Flugrouten über dem Frankfurter StadtgebietOrtsbeiratsantrag · fwf
- 21. April 2009OAOA 843Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet Bericht des Magistrats vom 20.02.2009, B 108Anregung
- 24. Juni 2009Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 895Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, WBE und FDP gegen fwf (= Zurückweisung) zu 2. SPD, GRÜNE, WBE und fwf gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)