Besetzung der Stelle der Schulhausverwaltung an der Liebigschule
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2018, ST 887
Betreff: Besetzung der Stelle der Schulhausverwaltung an der Liebigschule Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2018OFOF 241/7Besetzung der Stelle der Schulhausverwaltung an der LiebigschuleOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, REP, fraktionslos
- 23. Januar 2018OMOM 2673Besetzung der Stelle der Schulhausverwaltung an der LiebigschuleDirektanregung
- 14. Mai 2018Sie sind hierSTST 887Besetzung der Stelle der Schulhausverwaltung an der LiebigschuleStellungnahme
- 2. November 2018Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 2046Besetzung der Stelle der Schulhausverwaltung an der LiebigschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab