Besetzung der Stelle der Schulhausverwaltung an der Liebigschule
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Schulhausverwaltung an der Liebigschule Der Magistrat wird beauftragt, alles Notwendige zu unternehmen, damit die Stelle der Schulhausverwaltung der Liebig-Schule schnellstmöglich besetzt werden kann. In diesem Zusammenhang ist besonders zu berücksichtigen, dass es sich bei der Liebigschule um ein Gymnasium mit großer Schüler*innenzahl handelt, mit ausgedehnten Außenflächen und mit Turnhalle und Schwimmbad ausgestattet. Der aufwändigen Wartung und Pflege dieser Anlage muss durch eine entsprechende Eingruppierung Rechnung getragen werden, damit sich für diese Aufgabe ein/e geeignete/r und qualifizierte/r Mitarbeiter*in findet. Begründung: Die Schulleiterin der Liebigschule informierte den Ortsbeirat über den Sachverhalt, dass die Stelle der Schulhausverwaltung seit längerem nicht besetzt ist und nur sporadisch Aushilfskräfte zur Verfügung stehen, so dass die notwendige Betreuung der Liegenschaft und die Wartung der Funktionsräume nur sehr mangelhaft möglich ist. Als Grund, dass sich kein/e geeignete/r Mitarbeiter*in findet, muss angenommen werden, dass die notwendigen Tätigkeiten weit umfangreicher sind, wie an anderen, kleineren Schulen, dass dieser Tatsache aber bei der Eingruppierung der Gehaltszahlung nicht Rechnung getragen wird.
Inhalt
Antrag vom 08.01.2018, OF 241/7
Betreff: Besetzung der Stelle der Schulhausverwaltung an der Liebigschule Der Magistrat wird beauftragt, alles Notwendige zu unternehmen, damit die Stelle der Schulhausverwaltung der Liebig-Schule schnellstmöglich besetzt werden kann. In diesem Zusammenhang ist besonders zu berücksichtigen, dass es sich bei der Liebigschule um ein Gymnasium mit großer Schüler*innenzahl handelt, mit ausgedehnten Außenflächen und mit Turnhalle und Schwimmbad ausgestattet. Der aufwändigen Wartung und Pflege dieser Anlage muss durch eine entsprechende Eingruppierung Rechnung getragen werden, damit sich für diese Aufgabe ein/e geeignete/r und qualifizierte/r Mitarbeiter*in findet.
Begründung: Die Schulleiterin der Liebigschule informierte den Ortsbeirat über den Sachverhalt, dass die Stelle der Schulhausverwaltung seit längerem nicht besetzt ist und nur sporadisch Aushilfskräfte zur Verfügung stehen, so dass die notwendige Betreuung der Liegenschaft und die Wartung der Funktionsräume nur sehr mangelhaft möglich ist. Als Grund, dass sich kein/e geeignete/r Mitarbeiter*in findet, muss angenommen werden, dass die notwendigen Tätigkeiten weit umfangreicher sind, wie an anderen, kleineren Schulen, dass dieser Tatsache aber bei der Eingruppierung der Gehaltszahlung nicht Rechnung getragen wird.Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2018Sie sind hierOFOF 241/7Besetzung der Stelle der Schulhausverwaltung an der LiebigschuleOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, REP, fraktionslos
- 23. Januar 2018OMOM 2673Besetzung der Stelle der Schulhausverwaltung an der LiebigschuleDirektanregung
- 14. Mai 2018STST 887Besetzung der Stelle der Schulhausverwaltung an der LiebigschuleStellungnahme
- 2. November 2018Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 2046Besetzung der Stelle der Schulhausverwaltung an der LiebigschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme