Offenlegung der Planungsänderung zur A 661 (Ostumgehung Frankfurt am Main)
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt klar, dass die Planungsänderung zur A 661 keine Verzögerungen bei der Einhausung verursachen wird. Zudem wird die ökologische Kompensation und die Verbesserung der Verbindung zwischen den Stadtteilen durch die Einhausung betont.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Zu der Anregung des Ortsbeirates gibt der Magistrat folgende Stellungnahme ab: Zu Punkt a: Nach Erkenntnissen des Magistrates wird das aktuelle Planänderungsverfahren zum Endausbau der A 661 zu keinen Verzögerungen oder Verhinderungen bei der Planung der Einhausung A 661 führen. Der Magistrat wirkt darauf hin, dass alle Belange des Planänderungsverfahrens und der Einhausung der A 661 gegenseitig abgestimmt und in die Planungen eingebracht werden, hierzu gehört auch der Lärmschutz an der A 661. Zu Punkt b: Der Rückbau der "überlangen Ausfädelspur" in Richtung Bad Vilbel ist nicht Gegenstand des laufenden Planänderungsverfahrens und kann auch nicht vom Magistrat zum jetzigen Zeitpunkt gefordert werden. Diese Aspekte werden im Zusammenhang mit den Planungen der Einhausung zur A 661 aufgegriffen und gelöst. Zu Punkt c: Grundsätzlich hat der Baulastträger in dem Planverfahren dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen ökologischen Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden. Nach den Auslageunterlagen sollen die für dieses Planverfahren notwendigen Kompensationsmaßnahmen sowohl im Baufeld selbst, aber auch durch eine Maßnahme zugunsten des Ökokontos "Büdingen-Tiergarten" getroffen werden. Selbstverständlich begrüßt es der Magistrat, wenn die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen voll umfänglich innerhalb des Frankfurter Stadtgebietes erfolgen würden. Zu Punkt d: Die Barrierewirkung der A661 soll durch den Bau der Einhausung aufgehoben werden. Mit der Einhausung sollen die Stadtteile Bornheim, Nordend und Seckbach wieder besser miteinander verbunden werden. Im Vergleich zur vom OBR angeregten Minimallösung "Grüne Brücke" kann die Einhausung viel besser zu einer Verbindung der Landschaftsteile westlich und östlich der A 661 beitragen. Dieser Aspekt ist zentraler Gegenstand des weiteren Planverfahrens für die Einhausung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. November 2020OFOF 1020/3Offenlegung der Planungsänderung zur A 661 (Ostumgehung Frankfurt am Main)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 30. November 2020OMOM 6979Offenlegung der Planungsänderung zur A 661 (Ostumgehung Frankfurt am Main)Direktanregung
- 26. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 884Offenlegung der Planungsänderung zur A 661 (Ostumgehung Frankfurt am Main)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab