Offenlegung der Planungsänderung zur A 661 (Ostumgehung Frankfurt am Main)
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass die Planungsänderung zur A 661 die Einhausungspläne nicht beeinträchtigt. Zudem sollen ökologische Maßnahmen im Stadtgebiet umgesetzt und eine grüne Brücke geschaffen werden. Dies soll zur Verbesserung des Lärmschutzes und der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen beitragen.
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Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, a) dass die aktuelle Planungsänderung der A 661 (Ostumgehung Frankfurt am Main) die aktuellen Planungen der Einhausung nicht verzögert oder verhindert. Dies gilt insbesondere für den Teil "Lärmschutz". Geplant war, dass die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen des Bundes als Teilfinanzierung in die Gesamtfinanzierung "Einhausung" eingebracht werden; b) dass im Rahmen des Umbaus des Anschlusses Friedberger Landstraße die überlange Ausfahrtsspur in Richtung Bad Vilbel auf das erforderliche Mindestmaß zurückgebaut wird; c) dass die erforderlichen ökologischen Maßnahmen als Ausgleich innerhalb des Frankfurter Stadtgebietes erfolgen; d) dass im Rahmen des Fahrspurausbaus auf der A 661 eine "grüne Brücke" über die A 661 als Verlängerung des Wasserleitungswegs geschaffen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. November 2020OFOF 1020/3Offenlegung der Planungsänderung zur A 661 (Ostumgehung Frankfurt am Main)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 30. November 2020Sie sind hierOMOM 6979Offenlegung der Planungsänderung zur A 661 (Ostumgehung Frankfurt am Main)Direktanregung
- 26. April 2021Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 884Offenlegung der Planungsänderung zur A 661 (Ostumgehung Frankfurt am Main)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats