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Tempolimit auf der Bundesautobahn A 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen: Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen

Vorlagentyp: STMagistrat
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 870

Betreff: Tempolimit auf der Bundesautobahn A 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen: Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen Vorläufige Stellungnahme: Die offiziellen Ergebnisse der Straßenverkehrszählung 2015 wurden seitens der Bundesanstalt für Straßenwesen am 31.01.2017 in Teilen veröffentlicht. Auf Grundlage dieser aktuellen Verkehrszahlen führt Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement derzeit die erforderlichen Lärmberechnungen durch. Sobald die Ergebnisse dieser schalltechnischen Untersuchungen für Frankfurt am Main vorliegen, wird seitens des Landes Hessen eine einzelfallbezogene Überprüfung der Voraussetzungen für Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen für Autobahnen in Frankfurt am Main erfolgen. Der Magistrat kann demnach noch keine endgültige Stellungnahme abgegeben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. Mai 2017 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 3847 — Direktanregung vom 9. Februar 2015.

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