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Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen

Vorlagentyp: STMagistrat
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1460

Betreff: Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen Vorläufige Stellungnahme: Das Land Hessen hat mit Schreiben vom 18. Januar 2018 die Prüfergebnisse von lärmschutzbedingten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf ausgewählten Bundesautobahnen mitgeteilt. Eine Antwort des Landes auf die vom Ortsbeirat angeregte Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB 66 im Bereich Nordwestkreuz bis zum Autobahnende steht aktuell noch aus. Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. August 2018 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 3847 — Direktanregung vom 9. Februar 2015.

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