Spürbare Zunahme des Flugverkehrs über dem Stadtteil Nieder-Erlenbach
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2011, ST 854
Betreff: Spürbare Zunahme des Flugverkehrs über dem Stadtteil Nieder-Erlenbach Das Stadtgebiet von Frankfurt am Main wird seit vielen Jahren täglich im sogenannten nördlichen Gegenanflug überflogen. Hierbei werden die Flugzeuge über Frankfurt am Main hinweggeleitet, bis sie zum Landeanflug eindrehen können. Bei Betriebsrichtung 25 (West) fliegen die Flugzeuge von Westen nach Osten (Landung erfolgt über Offenbach). Bei Betriebsrichtung 07 (Ost) fliegen die Flugzeuge von Osten nach Westen (Landung erfolgt über Raunheim). Im Rahmen der Luftraumanpassung für die Inbetriebnahme der neuen Landebahn im Herbst 2011 sind am 10. März 2011 neue Anflugregelungen in Kraft getreten. Für Frankfurt am Main bedeuten die neuen Regelungen, dass der nördliche Gegenanflug um 2,55 km nach Norden verschoben worden ist. Im Bereich des Frankfurter Nordens verläuft die "Ideallinie" des nördlichen Gegenanflugs nun über Heddernheim, Eschersheim (Nord), Frankfurter Berg und Berkersheim. Der gesamte Anflugbereich ist etwa 2 bis 3,6 km breit. D.h. anfliegende Flugzeuge können auch über Nieder-Erlenbach geführt werden. Die Verschiebung des nördlichen Gegenanflugs ergibt sich ausschließlich durch die Lage der Landebahn Nordwest. Der Abstand zwischen der neuen Landebahn Nordwest und der Gegenanflugroute muss mindestens 5 Nautische Meilen (9.260 m) betragen. Da sich die Landebahn Nordwest nördlich der heutigen Landebahnen befindet, musste die Route entsprechend nach Norden verschoben werden. Nach Kenntnis des Magistrats ist keine weitere Veränderung der Anflugroute mit Inbetriebnahme der neuen Landebahn im Oktober 2011 vorgesehen. Darüber hinaus wird das Stadtgebiet von Frankfurt am Main bei Betriebsrichtung 07 (Ost) durch startende Flugzeuge überflogen. Im Durchschnitt herrscht Betriebsrichtung 07 an 25 % der Zeit eines Jahres. Die Windverteilung hat in diesem Jahr dazu geführt, dass im Februar 35 %, im März 48 % und im April sogar 58 % der Zeit über Frankfurt am Main gestartet worden ist. Als Anlage sind Abbildungen der Fraport AG zu den An- und Abflugstrecken bei den beiden Betriebsrichtungen beigefügt. Weitere Informationen stehen im Internetauftritt der Stadt Frankfurt am Main unter www.nachbar-flughafen.frankfurt.de. Der Magistrat geht davon aus, dass die Verschiebung des nördlichen Gegenanflugs für die Zunahme des Flugverkehrs in Nieder-Erlenbach verantwortlich ist. Neben den Flugzeugen, die parallel am Stadtgebiet vorbeifliegen, können außerdem Eindrehvorgänge bei Betriebsrichtung 25 (West) auf den Gegenanflug Nieder-Erlenbach betreffen (siehe Anlage). Neben dem Fluglärm, der von den landenden Flugzeugen verursacht wird, ist die Häufung von Ostwindwetterlagen und damit die Nutzung der Frankfurter Abflugrouten Ursache der Fluglärmbelastung im Frankfurter Stadtgebiet. Zwar führen die Abflugrouten nicht unmittelbar über Nieder-Erlenbach, aber wenn startende Flugzeuge definierte Mindesthöhen erreicht haben, dürfen sie nach Rücksprache mit der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) die Abflugkorridore verlassen und beispielsweise über Nieder-Erlenbach westlich abdrehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2011OFOF 17/13Starke Zunahme des Flugverkehrs über dem Stadtteil Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 31. Mai 2011VV 38Spürbare Zunahme des Flugverkehrs über dem Stadtteil Nieder-ErlenbachAnfrage
- 18. Juli 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 854Spürbare Zunahme des Flugverkehrs über dem Stadtteil Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab