Jordanstraße: Bitte Kurzzeitparken vor Hausnummer 19 bzw. 16 prüfen
Stellungnahme des Magistrats
In der Jordanstraße vor Hausnummer 16 gilt die Bewohnerparkregelung mittels Verkehrszeichen (VZ) 286 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i.V. mit dem zeitlichen Zusatz "Mo - Fr 8 - 11 h und 16 - 22 h" und "Bewohner mit Parkausweis 12 frei". Daher wird dem Wunsch nach Einrichtung einer Ladezone vor der Hausnummer 16 nicht entsprochen. In der Jordanstraße vor Hausnummer 19 wurde bereits aufgrund der OM 1048 (Stellplätze für studentische Kneipenbesucher_innen) am 05.01.2022 die Aufstellung von Fahrradbügeln angeordnet, so dass eine Kurzeitparkzone nur in der Jordanstraße vor Hausnummer 17 auf einer Länge von 10 Metern mittels VZ 283 -11/ -21 StVO i.V. mit den Zusatz- VZ 1042 -31 StVO "werktags 7 - 19 h", VZ 1026 -35 StVO "Lieferverkehr frei") und VZ 1053 -34 StVO "auf dem Seitenstreifen" sowie entsprechender Markierung gemäß beiliegender Anlage I möglich ist. Sollte diese Möglichkeit vom Ortsbeirat erwünscht sein, kann diese nach dessen schriftlicher Rückmeldung umgesetzt werden.