Begrünung Rappstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat hat angeregt, die Rappstraße zu begrünen. Der Magistrat lehnt dies ab, da eine Baumpflanzung auf der Nordseite aufgrund der Trassenlage nicht möglich ist und die Baumscheiben auf der anderen Seite nicht ausreichend Platz bieten. Zudem wird der hohe Pflegeaufwand als hinderlich angesehen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann der Anregung des Ortsbeirats nicht entsprechen. Aufgrund der Trassenlage ist eine Pflanzung von Bäumen auf der Nordseite der Rappstraße ausgeschlossen. Generell könnten die erforderlichen Baumscheiben im Hinblick auf die geringe Fahrbahnbreite auch auf der anderen Seite nur mit einer Breite von rund 1,5 Meter hergestellt werden. Dies ist schon aus Gründen der Standsicherheit für eine Baumpflanzung nicht ausreichend. Aufgrund der angesprochenen geringen Breite der Straße und auch wegen des hohen Pflegeaufwands sieht der Magistrat in der Rappstraße von Hochbeeten ebenfalls ab.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2021OFOF 157/3Begrünung RappstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Dezember 2021OMOM 1290Begrünung RappstraßeDirektanregung
- 25. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 782Begrünung RappstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab