Altlastensanierung Stroofstraße - Besitzverhältnisse
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 774
Betreff:
Altlastensanierung Stroofstraße - Besitzverhältnisse
Bei den in der Vorlage erwähnten Bereiche, die gemäß Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt mit einer Oberflächenandichtung versehen werden müssen, handelt es sich um Grundstücke, die sich im Besitz der Stadt Frankfurt am Main befinden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Januar 2012MM 31Einbau von Sicherungseinrichtungen entlang des Anwesens Stroofstraße 49; Oberflächenabdichtung und DichtungsriegelMagistratsvortrag
- 14. Februar 2012OFOF 288/6Altlastensanierung Stroofstraße - BesitzverhältnisseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Februar 2012VV 273Altlastensanierung Stroofstraße - BesitzverhältnisseAnfrage
- 21. Mai 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 774Altlastensanierung Stroofstraße - BesitzverhältnisseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab