Bouleplatz im Riederwald
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Modernisierung der Sportanlage Riederwaldwiese, bei der neue Spielfelder und ein Umkleidegebäude entstehen. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird geprüft, ob Flächen für einen Bouleplatz geeignet sind.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme: Im Rahmen der Modernisierung der Sportanlage Riederwaldwiese im Jahr 2019 wurde eine Neubeordnung der Flächen vorgenommen. Bestand die Sportanlage zuvor aus zwei Rasen- und zwei Tennenspielfeldern, von denen jeweils ein Feld nicht normgerecht war, wurde im Rahmen der Baumaßnahme das normgerechte Rasenspielfeld saniert und ein neuer Kunstrasenplatz geschaffen. Weiterhin entstanden zwei Minispielfelder, die ebenfalls über einen Kunstrasenbelag verfügen. In einem weiteren Bauabschnitt ab 2021 wird auf dem Areal das neue Umkleide- und Funktionsgebäude errichtet. Nach Abschluss aller Bauarbeiten werden die Fachämter prüfen, ob und wenn ja, welche Flächen sich für einen Bouleplatz im Bereich der Sportanlage Riederwaldwiese eignen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2020OFOF 772/11Bouleplatz im RiederwaldOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 21. September 2020OMOM 6623Bouleplatz im RiederwaldDirektanregung
- 15. Januar 2021Sie sind hierSTST 75Bouleplatz im RiederwaldStellungnahme
- 26. Juli 2021STST 1374Bouleplatz im RiederwaldStellungnahme
- 6. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 1077Bouleplatz im RiederwaldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab