Lärmschutz entlang der A 66
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2009, ST 75
Betreff: Lärmschutz entlang der A 66 Nach der Lärmkartierung des Landes Hessen und den Schallimmissionsplänen der Kommunalen Lärmminderungsplanung sind durch die A 66 und die sich anschließende Miquelallee folgende Bereiche des Ortsbezirks 2 durch Lärm betroffen: im Westen der Volkspark Niddatal, der nördliche Bereich der Frauenlobstraße, zumeist Hinterlieger, sowie die an die Miquelallee angrenzenden Häuser der Carl-von-Weinberg Siedlung nördlich derselben. Im Bereich Volkspark Niddatal wird die Autobahn über Brücken über den Volkspark Niddatal geführt. Obwohl die Beurteilungspegel hier auf bis zu 75 dB(A) gehen, muss in Zeiten von begrenzt zur Verfügung stehender Finanzmittel von einem Schutz des Freigeländes abgesehen werden. Bevor nicht alle bewohnten Bereiche innerhalb des Stadtgebietes Frankfurt vor Lärm geschützt sind, ist es wenig sinnvoll, Freibereiche schützen zu wollen. Die A 66 zwischen den Anschlussstellen Hausen und Miquelallee wird ab etwa dem Institut für Sportwissenschaften bis zur Anschlussstelle Miquelallee zum Schutz der Anwohner vor Lärm im Trog geführt, ein Wall schließt sich zur Bebauung hin an. Für die in ca. 90 m Entfernung liegenden Häuser der Frauenlobstraße ergeben sich nach den Berechnungen der Kommunalen Lärmminderungsplanung Beurteilungspegel für den Tag zwischen 60 -70 dB(A), wobei der Beurteilungspegel zwischen 65 -70 dB(A) lediglich partiell auf den nach Norden ausgerichteten Fassaden der Hinterlieger der Frauenlobstraße zu finden sind. Nächtliche Beurteilungspegel liegen nach den Schallimmissionsplänen der Kommunalen Lärmminderungsplanung zwischen 50 -60 dB(A). Immissionsgrenzwerte nach der VLärmSchR 97 für Lärmsanierungsmaßnahmen liegen in reinen und allgemeinen Wohngebieten am Tag bei 70 dB(A) und in der Nacht bei 60 dB(A). Die auslösenden Immissionsgrenzwerte wären damit knapp erreicht, allerdings finden sich in der Stadt weitaus stärker betroffene Bereiche die zuerst einer Lärmsanierung bedürfen. Hierzu zählt unter anderem der Bereich der Carl-von-Weinberg Siedlung nördlich der Miquel- allee mit Beurteilungspegeln von bis zu 80 dB(A) und darüber, welcher ebenfalls im Ortsbeirat 2 liegt. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurden unter Zuhilfenahme der Einwohnerzahlen eine Betroffenheitsanalyse durchgeführt. Bei dieser wird die Carl-von-Weinberg Siedlung nördlich der Miquelallee als ein zu sanierender Bereich aufgeführt. Konkrete Planungen können hier derzeit allerdings noch nicht benannt werden. Darüber hinaus besteht gegenüber der zuständigen hessischen Straßenverkehrsverwaltung ein Anspruch auf erweiterten Lärmschutz erst bei einem Ausbau oder einer wesent-lichen Änderung der A66. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juli 2008OFOF 279/2Lärmschutz entlang der A.66Ortsbeiratsantrag · FDP
- 11. August 2008OAOA 695Lärmschutz entlang der A 66Anregung
- 12. Januar 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 75Lärmschutz entlang der A 66Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab