Betreuung des Glauburgplatzes durch die Stadtteilwerkstatt e. V.
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Stellungnahme des Magistrats vom 31.05.2010, ST 758
Betreff:
Betreuung des Glauburgplatzes durch die Stadtteilwerkstatt e. V.
Der Antrag des Trägers "Die Stadtteilwerkstatt e.V." auf Schaffung einer halben Planstelle wurde im Herbst 2008 als förderungswürdig durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen. Eine Umsetzung konnte bisher wegen des begrenzten Budgets aber nicht erfolgen.
Der Träger erhält bislang für zwei Einrichtungen, die er betreibt, einen jährlichen Gesamtzuschuss in Höhe von 344.374,83 € (Kinderfreizeiteinrichtung 174.034,64 € und Teenieeinrichtung 170.340,19 €).
Um das Ziel, den Glauburgplatz zu einem betreuten Spielplatz zu verändern, dennoch zu erreichen, finden mit dem Träger Gespräche statt, inwieweit durch die Zusammenarbeit mit anderen Trägern eine Realisierung erfolgen kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Januar 2010OFOF 868/3Betreuung des Glauburgplatzes durch die Stadtteilwerkstatt e. V.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. Januar 2010EAEA 101Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Betreuung des Glauburgplatzes durch die Stadtteilwerkstatt e. V.Etatanregung
- 31. Mai 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 758Betreuung des Glauburgplatzes durch die Stadtteilwerkstatt e. V.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab