Bedarf an Kindertoiletten in öffentlichen Gebäuden
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem Bedarf an Kindertoiletten in öffentlichen Gebäuden. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Neubauten und Umbauten zwar die Belange von Kindern und kleinwüchsigen Menschen berücksichtigt werden, jedoch die Umsetzung von Toilettenkabinen für Kinder aus Sicherheitsgründen problematisch ist. Der Magistrat kann keine Auskunft über bestehende oder geplante Kindertoiletten geben.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bei Neu-/Umbaumaßnahmen in öffentlichen WC-Anlagen werden für Kinder bzw. kleinwüchsige Menschen zumindest entsprechende Urinale verbaut, sofern die Raumgrößen es zulassen. Toilettenkabinen für Kinder in öffentlichen WC-Anlagen hingegen sind unter anderem aus Sicherheitsgründen (Einschließung im WC) nicht umsetzbar. Bei Neubauten oder Umbauten werden die Belange von Kindern und Kleinwüchsigen zwar mitberücksichtigt, allerdings stellt es eine große Herausforderung dar, allen Bedürfnissen hierbei gerecht zu werden, da oftmals die Raumgröße beschränkt ist.
Zu der Frage inwieweit in öffentlichen Gebäuden bereits Toiletten für Kinder vorhanden sind bzw. zukünftig geplant oder umgebaut werden sollen, kann der Magistrat aufgrund der fehlenden Kenntnis hierüber keine Auskunft erteilen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2023OFOF 283/4Bedarf an Kindertoiletten in öffentlichen GebäudenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. März 2023OMOM 3657Bedarf an Kindertoiletten in öffentlichen GebäudenDirektanregung
- 19. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 755Bedarf an Kindertoiletten in öffentlichen GebäudenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab