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Bedarf an Kindertoiletten in öffentlichen Gebäuden

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 4
60 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, Kinder-Toiletten in öffentlichen Gebäuden zu installieren, um die Selbstständigkeit und das Selbstbewusstsein von Kindern zu fördern. Dies soll im Rahmen der bestehenden Sanierungsmaßnahmen geschehen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen des Toilettenkonzeptes der Stadt Frankfurt auch Kinder-Toiletten in öffentlichen Gebäuden mit Einrichtungen für Kinder (z. B. Kinder- und Jugendbibliothek Bornheim) installiert werden können.

Begründung

Im Toilettenkonzept werden keine Toiletten explizit für Kinder erwähnt. Analog zu den Prüfungsmaßnahmen in Bezug auf Frauen und Menschen mit Behinderung wäre es wünschenswert, auch zu prüfen, ob bei Sanierungen Toiletten speziell für Kinder installiert werden können. Es ist wichtig, dass Kinder früh eigenständig aktiv werden können, denn so wird das Selbstbewusstsein durch das Erleben der eigenen Handlungsfähigkeit gestärkt. Das sollte die Stadt, wo sie kann, fördern. Im Zuge sowieso stattfindender Sanierungen kann dies gut geschehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Februar 2023OFOF 283/4Bedarf an Kindertoiletten in öffentlichen GebäudenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 14. März 2023Sie sind hier
    OMOM 3657Bedarf an Kindertoiletten in öffentlichen Gebäuden
    Direktanregung
  3. 19. April 2024Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 755Bedarf an Kindertoiletten in öffentlichen GebäudenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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