Bedarf an Kindertoiletten in öffentlichen Gebäuden
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, Kinder-Toiletten in öffentlichen Gebäuden zu installieren, um die Selbstständigkeit und das Selbstbewusstsein von Kindern zu fördern. Dies soll im Rahmen der bestehenden Sanierungsmaßnahmen geschehen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen des Toilettenkonzeptes der Stadt Frankfurt auch Kinder-Toiletten in öffentlichen Gebäuden mit Einrichtungen für Kinder (z. B. Kinder- und Jugendbibliothek Bornheim) installiert werden können.
Begründung
Im Toilettenkonzept werden keine Toiletten explizit für Kinder erwähnt. Analog zu den Prüfungsmaßnahmen in Bezug auf Frauen und Menschen mit Behinderung wäre es wünschenswert, auch zu prüfen, ob bei Sanierungen Toiletten speziell für Kinder installiert werden können. Es ist wichtig, dass Kinder früh eigenständig aktiv werden können, denn so wird das Selbstbewusstsein durch das Erleben der eigenen Handlungsfähigkeit gestärkt. Das sollte die Stadt, wo sie kann, fördern. Im Zuge sowieso stattfindender Sanierungen kann dies gut geschehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2023OFOF 283/4Bedarf an Kindertoiletten in öffentlichen GebäudenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. März 2023Sie sind hierOMOM 3657Bedarf an Kindertoiletten in öffentlichen GebäudenDirektanregung
- 19. April 2024Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 755Bedarf an Kindertoiletten in öffentlichen GebäudenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats