Nacht-U-Bahnen
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, den Nachtverkehr unter der Woche zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 neu zu organisieren und zu verbessern. Dies umfasst die Einführung neuer Nachtbuslinien, die sich an bestehenden Tageslinien orientieren, um die nächtliche Mobilität zu erhöhen und die Orientierung der Fahrgäste zu verbessern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die notwendigen Beschlüsse der Gremien vorausgesetzt, soll der Nachtverkehr "unter der Woche" zum nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2020 neu organisiert werden und umfassende Verbesserungen erfahren. Dazu gehört u.a. die Einführung von neuen schienennahen Nachtbuslinien. Die im Bereich des Ortsbeirates 11 gelegenen neuen Nachtbuslinien N4, N7 und N11 orientieren sich an den Tageslinien der U4, U7 und der Straßenbahnlinie 11. Ergänzend dazu sollen auch noch andere wichtige Buslinien in allen Nächten fahren. Damit wird den Vorstellungen der Anregung OM 5702 nach Auffassung des Magistrats weitgehend entsprochen und es dient der besseren Orientierung der nächtlichen Fahrgäste. Eine Ausweitung des nächtlichen Schienenverkehrs ist von der weiteren Entwicklung der Nachfrage abhängig, die auch zu diesem Zweck beobachtet werden soll. Gegenwärtig sollen zudem zunächst die Erfahrungen mit dem neuen Nachtbuskonzept abgewartet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Dezember 2019OFOF 651/11Nacht-U-BahnenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Januar 2020OMOM 5702Nacht-U-BahnenDirektanregung
- 14. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 729Nacht-U-BahnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab