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Platz für zu Fuß Gehende in der Wilhelm-Leuschner-Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat stellt fest, dass das Parken auf dem Gehweg in der Wilhelm-Leuschner-Straße nicht legal ist und keine Duldung dieses Zustandes vertretbar ist. Es werden bauliche Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Parkens geprüft, um die Sicherheit für Fußgänger zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Das Parken auf dem Gehweg ist an dieser Stelle nicht durch das Verkehrszeichen 315-50/60 Straßenverkehrs-Ordnung (Parken auf Gehwegen - halb/ganz in Fahrtrichtung links) legalisiert. Eine Duldung dieses Zustandes ist nicht vertretbar, da keine ausreichende Restbreite verbleibt. Bauliche Maßnahmen gegen das illegale Parken auf dem Gehweg werden im Rahmen eines Ortstermins mit den beteiligten Stellen geprüft. In der Wilhelm-Leuschner-Straße liegt bereits eine vergleichsweise hohe Überwachungsdichte vor, die aufgrund der vielen verkehrlichen Schwerpunkte nicht weiter gesteigert werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. November 2020OFOF 1494/1Platz für zu Fuß Gehende in der Wilhelm-Leuschner-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 24. November 2020OMOM 6916Platz für zu Fuß Gehende in der Wilhelm-Leuschner-StraßeDirektanregung
  3. 6. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    STST 727Platz für zu Fuß Gehende in der Wilhelm-Leuschner-Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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