Spielgeräte an Haltestellen
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 721
Betreff: Spielgeräte an Haltestellen An einer Haltestelle oder Station herrschen andere Freiraum- und Platzverhältnisse als auf einem Spielplatz. Haltestellen und Stationen befinden sich in der Regel unmittelbar neben Straßen. Ein "Herumtoben" beim Nutzen der Spielmöglichkeiten, wie es dann vor allem von Kindern zu erwarten ist, ist in einer solchen straßennahen Umgebung mit einem Verletzungsrisiko behaftet. Insofern bittet der Magistrat den Ortsbeirat um Verständnis, dass er die gewünschte Prüfung der Bus- und Bahnhaltestellen in Bornheim und im Ostend nicht vornehmen wird. Gleichwohl schlägt der Magistrat vor, dass der Ortsbeirat eine konkrete Haltestelle vorschlägt, deren unmittelbare Umgebung er für eine Ausstattung mit Spielmöglichkeiten als prüfenswert erachtet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2015OFOF 532/4Schaukelnde HaltestellenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 12. Januar 2016OMOM 4866Spielgeräte an HaltestellenDirektanregung
- 29. April 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 721Spielgeräte an HaltestellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab