Otto-Hahn-Schule: Abriss und Neubau der Sporthalle 1
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert, dass die Fertigstellung der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule bis 2022 nicht sichergestellt werden kann. Dennoch ist die Finanzierung für den Abriss und Neubau im Haushalt gesichert, und der Magistrat berücksichtigt die Raumbedürfnisse für bevorstehende Jubiläumsfeierlichkeiten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann derzeit noch nicht sicherstellen, dass die Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule bis 2022 fertiggestellt sein wird. Unabhängig davon ist jetzt jedoch die Finanzierung des Abrisses und Neubaus im Haushalt sichergestellt. Zudem behält der Magistrat die anstehenden Jubiläumsfeierlichkeiten im Stadtteil und den Raumbedarf hierfür im Blick. Der Mittelabfluss endet generell nicht zeitgleich mit dem Abschluss der Baumaßnahme. Maßgebend ist die Berücksichtigung von Gewährleistungsfristen und Fertigstellungszeiträumen, weshalb Mittel auch in den folgenden Haushaltsjahren bereitgestellt werden müssen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Januar 2020OFOF 258/15Otto-Hahn-Schule: Abriss und Neubau der Sporthalle 1Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Januar 2020VV 1526Otto-Hahn-Schule: Abriss und Neubau der Sporthalle 1Anfrage
- 14. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 720Otto-Hahn-Schule: Abriss und Neubau der Sporthalle 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab