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Otto-Hahn-Schule: Abriss und Neubau der Sporthalle 1

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat informiert, dass die Fertigstellung der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule bis 2022 nicht sichergestellt werden kann. Dennoch ist die Finanzierung für den Abriss und Neubau im Haushalt gesichert, und der Magistrat berücksichtigt die Raumbedürfnisse für bevorstehende Jubiläumsfeierlichkeiten.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann derzeit noch nicht sicherstellen, dass die Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule bis 2022 fertiggestellt sein wird. Unabhängig davon ist jetzt jedoch die Finanzierung des Abrisses und Neubaus im Haushalt sichergestellt. Zudem behält der Magistrat die anstehenden Jubiläumsfeierlichkeiten im Stadtteil und den Raumbedarf hierfür im Blick. Der Mittelabfluss endet generell nicht zeitgleich mit dem Abschluss der Baumaßnahme. Maßgebend ist die Berücksichtigung von Gewährleistungsfristen und Fertigstellungszeiträumen, weshalb Mittel auch in den folgenden Haushaltsjahren bereitgestellt werden müssen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Januar 2020OFOF 258/15Otto-Hahn-Schule: Abriss und Neubau der Sporthalle 1Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 17. Januar 2020VV 1526Otto-Hahn-Schule: Abriss und Neubau der Sporthalle 1Anfrage
  3. 14. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 720Otto-Hahn-Schule: Abriss und Neubau der Sporthalle 1
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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