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Einrichtung eines Verkehrskreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
35 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Einrichtung eines Verkehrskreisels an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße abgelehnt. Die Gründe sind unter anderem der geringe Verkehrsnutzen, der Platzmangel für einen zweispurigen Kreisverkehr und die negativen Auswirkungen auf Fußgänger, insbesondere Kinder.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bebraer Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat verweist zunächst auf Informationen der Unfallkommission. Im letzten Jahr wurden keine Unfälle registriert. In den vergangenen drei Jahren haben sich vier Unfälle ereignet (zweimal beim Einbiegen, zweimal durch Auffahren). Die Signalschaltung an der genannten Lichtsignalanlage war keine Unfallursache. Aufgrund dieser Sachlage ist der Kreuzungsbereich kein Unfallschwerpunkt. Grundsätzlich ist ein Rückbau der Lichtsignalanlage aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht zugunsten eines Kreisverkehrs möglich. Ein derartiger Umbau ist allerdings, zusammenhängend mit dem angeregten zweispurigen Ausbau, mit einem erheblichen Flächenbedarf verbunden. Die überschlägige Prüfung hat ergeben, dass für den Ausbau eines zweispurigen Kreisverkehrs nicht genug Platz vorhanden ist. Nachteilig wirkt sich ein Rückbau in jedem Fall für zu Fuß Gehende (z. B. für Besucher des Heinrich-Kraft-Parks oder zum Erreichen der Bushaltestelle) und vor allem für Kinder aus. Derzeit können diese die Straße signalgesichert überqueren. Mit einem Rückbau wären die zu Fuß Gehenden dann auf Fußgängerüberwege angewiesen. Darüber hinaus befinden sich die Vilbeler Landstraße sowie große Flächen der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze und liegen somit in der Baulast des Landes Hessen. Daher wären Machbarkeit und Genehmigungsfähigkeit eines Kreisverkehrsplatzes (KVP) zunächst mit dem Land als Baulastträger abzustimmen. Erfahrungsgemäß handelt es sich dabei um sehr langwierige Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren. Angesichts des geringen Verkehrsnutzens eines KVP als Ersatz der ampelgesteuerten Kreuzung, des voraussichtlichen Eingriffs in Naturflächen und Privateigentum (Anliegergrundstücke), der angespannten Haushaltslage und aufgrund der im Bestand gut funktionierenden Verkehrsregelung mit einer Signalsteuerung, kann ein Umbau weder kurz- noch mittelfristig in Erwägung gezogen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Mai 2019OFOF 575/11Einrichtung eines Kreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 17. Juni 2019OAOA 432Einrichtung eines Verkehrskreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer StraßeAnregung
  3. 24. Januar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 Wochen
    STST 71Einrichtung eines Verkehrskreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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