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Autobahn A661 Modernen Lärmschutz errichten

Vorlagentyp: STMagistrat
261 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2008, ST 714

Betreff: Autobahn A661 Modernen Lärmschutz errichten Ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmvorsorge besteht nur bei dem Neubau und der wesentlichen Änderung von Straßen. Die Erweiterung der BAB A661 von vier auf sechs Fahrstreifen zwischen dem Autobahnkreuz Bad Homburg und der Anschlussstelle Eckenheim ist im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf vorgesehen, ein Zeitpunkt für den Ausbau kann zur Zeit jedoch nicht genannt werden. Mit der Erweiterung der Autobahn ist die Hessische Straßen und Verkehrsverwaltung als Vorhabenträger dann verpflichtet, insoweit Lärmschutzanlagen zur errichten, dass die Grenzwerte nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz eingehalten werden. Für die bestehende A 661 gibt es damit zzt. keinen Anspruch auf Lärmvorsorge. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht im ersten Schritt die Lärmkartierung und damit die Darstellung der Lärmbelastung der Bevölkerung vor. Im zweiten Schritt erfolgt dann die Aufstellung eines Lärmaktionsplans, der lärmmindernde Maßnahmen enthält. Von Seiten der Stadt Frankfurt am Main liegen für den Bereich Eschersheim keine Schallimmissionspläne vor. Wir verweisen daher auf die Lärmkartierung des Landes Hessen. In dieser Kartierung werden gem. der EU-Umgebungslärmrichtlinien der Tages- und Nachtzeitraum in einem 24-Stunden Schallpegel zusammengefasst. Dieses Berechnungsverfahren nach EU-Umgebungslärmrichtlinie ist nicht vergleichbar mit der Berechnung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und somit sind auch die Immissionsgrenzwerte nach dem BImSchG bzw. nach der Verkehrslärmschutzverordnung nicht anwendbar. EU-weite Grenzwerte liegen noch nicht vor. Die Lärmkartierung des Landes Hessen ermittelt 24-Stunden Schallpegel (Lden) der Lärmbelastung durch die Straße für den Bereich nördlich der Straßen "Im Mellsig" und "An der Nachtweide" zwischen 60-70 dB(A). In der Anne-Frank-Siedlung liegen die Werte zwischen 55 - 60 dB(A). Kleinere Bereiche dieser Siedlung weisen Belastungen mit bis zu 65 dB(A) auf. Für die Albert -Schweitzer-Siedlung werden Werte zwischen 55-60 dB(A) ausgewiesen. In den der "Jean-Monnet-Straße" nächstgelegenen Bereichen können Werte von bis zu 65 dB(A) erreicht werden. Nach der Lärmkarte des Landes Hessen für die Nacht (Lnight) reduzieren sich diese Lärmpegel in den vorgenannten Bereichen fast durchgängig auf Werte zwischen 50-55 dB(A). Lediglich im Bereich nördlich der Straßen "Im Mellsig" und "An der Nachtweide" werden noch Werte von bis zu 60 dB(A) erreicht. Das Regierungspräsidium Darmstadt wird als zuständige Behörde einen Lärmaktionsplan aufstellen. Der Magistrat wird hierzu Maßnahmen vorschlagen. Anregung an den Magistrat vom 06.03.2008, OM 2047 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 580 Antrag vom 13.09.2012, OF 449/9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Februar 2008OFOF 604/9Autobahn A 661 Modernen Lärmschutz errichtenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 6. März 2008OMOM 2047Autobahn A 661 Modernen Lärmschutz errichtenDirektanregung
  3. 9. Mai 2008Sie sind hier
    STST 714Autobahn A661 Modernen Lärmschutz errichten
    Stellungnahme
  4. 22. Oktober 2011OFOF 187/9Lärmschutz entlang der Autobahn A.661Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 3. November 2011OMOM 580Lärmschutz entlang der Autobahn A 661Direktanregung
  6. 20. April 2012STST 590Lärmschutz entlang der Autobahn A 661Stellungnahme
  7. 10. September 2012STST 1462Lärmschutz entlang der Autobahn A 661Stellungnahme
  8. 13. September 2012OFOF 449/9Lärmschutz entlang der Autobahn A 661Ortsbeiratsantrag · SPD
  9. 27. September 2012VV 500Lärmschutz entlang der Autobahn A 661Anfrage
  10. 22. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 261 WochenSTST 336Lärmschutz entlang der Autobahn A 661Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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