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Ampelschaltung: Kreuzung Neebstraße/Saalburgstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat hat entschieden, dass die Ampelschaltung an der Kreuzung Neebstraße/Saalburgstraße so gestaltet bleibt, dass der Fußverkehr vor dem Kfz-Verkehr geschaltet wird. Dies soll eine verträgliche Nutzung der Verkehrsflächen gewährleisten und hohe Leistungsfähigkeitsverluste vermeiden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Saalburgstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.07.2026.

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Neues zu Saalburgstraße per E-Mail

Stellungnahme des Magistrats

Der Schutz vor Luftschadstoffen wird in Deutschland durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Grenzwerte für bestimmte Luftschadstoffe werden mit Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften normiert. Die Überwachung der Luftschadstoffe erfolgt in Hessen durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie in aufwendigen Messverfahren, die bundesweit durch das Umweltbundesamt koordiniert werden. Der Grenzwert für die Feinstaubbelastung wird im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main seit einigen Jahren nicht mehr überschritten.

Um das Rauchen auch in Einkaufszentren, wie dem Nordwestzentrum, verbieten zu können, müsste das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Hessisches Nichtraucherschutzgesetz - HessNRSG) geändert werden. In der Begründung der Ortsbeiratsanregung wird richtigerweise festgestellt, dass das HessNRSG in der aktuellen Fassung keine Regelungen für Einkaufszentren enthält.

Das Nordwestzentrum wird als teilweise öffentlicher Raum bezeichnet, was es de facto nicht ist. Es ist zwar ein Raum, der öffentlich zugänglich ist, aber der/die Betreiber:in ist für die angemietete Fläche selbst verantwortlich. Dies gilt auch für Sicherheit und Sauberkeit. Alle Besucher:innen können sich freiwillig entscheiden, ob sie die Räume betreten oder nicht. Welches Verhalten verboten oder erlaubt ist, regelt die Hausordnung.

Passivrauchen stellt, ohne Frage, eine Gefährdung der Gesundheit dar, weshalb der Magistrat grundsätzlich die Idee von rauchfreien Abschnitten unterstützt, aber aus den oben genannten Gründen gibt es keine rechtliche Möglichkeit den/die Betreiber:in des Nordwestzentrums dazu zu verpflichten, die vom Ortsbeirat gewünschten Flächen rauchfrei zu halten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Januar 2025OMOM 6458Das Nordwestzentrum ist mehr als ein Einkaufszentrum: Gute Luftqualität in Bereichen mit Funktionen der Stadtteil-Daseinsvorsorge (oder Passagen dahin) garantierenDirektanregung
  2. 5. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 713Das Nordwestzentrum ist mehr als ein Einkaufszentrum: Gute Luftqualität in Bereichen mit Funktionen der Stadtteil-Daseinsvorsorge (oder Passagen dahin) garantieren
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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