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Aufhebung Einbahnstraßenregelung auf Schwanheimer Straße zwischen Trifelstraße und Haardtwaldstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2010, ST 699

Betreff:

Aufhebung Einbahnstraßenregelung auf Schwanheimer Straße zwischen Trifelstraße und Haardtwaldstraße

Feuerwehreinsätze werden von der neuen Feuerwache Niederrad über eine neue Ausfahrt direkt auf das Niederräder Ufer abgewickelt. Sollte diese Ausfahrt wider Erwarten nicht zur Verfügung stehen, können Einsatzfahrzeuge unter Inanspruchnahme ihrer Sonderrechte die Schwanheimer Straße auch gegen die Einbahnstraßenrichtung befahren, um zum Niederräder Ufer zu gelangen.

Gleichwohl hat der Magistrat, wie bereits in seiner Antwort zur Frage 1441 in der 40. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010 dargelegt, die Absicht, den Zweirichtungsverkehr in der Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße zu ermöglichen. Nachdem hierfür jedoch erhebliche bauliche Änderungen zur Verkehrsführung notwendig werden, ist eine kurzfristige Realisierung leider nicht möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Februar 2010OFOF 1009/5Aufhebung Einbahnstraßenregelung auf Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und HaardtwaldstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, FAG
  2. 12. März 2010OMOM 4035Aufhebung Einbahnstraßenregelung auf Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und HaardtwaldstraßeDirektanregung
  3. 19. Mai 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 699Aufhebung Einbahnstraßenregelung auf Schwanheimer Straße zwischen Trifelstraße und Haardtwaldstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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