Aufhebung Einbahnstraßenregelung auf Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Das Konzept der Feuerwache wurde dem Ortsbeirat in der Januarsitzung detailliert vorgestellt. Hauptrichtung für Feuerwehreinsätze ist schon aus praktischen Gründen die Ausfahrt zum Niederräder Ufer. In Notfällen muss auch die südliche Ausfahrt zur Schwanheimer Straße nutzbar sein. Da in Noteinsätzen buchstäblich jede Sekunde wichtig sein kann, ist die Runde um den Haardtwaldplatz zu vermeiden.
Inhalt
Antrag vom 26.02.2010, OF 1009/5
Betreff:
Aufhebung Einbahnstraßenregelung auf Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat nach Fertigstellung der Feuerwache Niederrad die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung auf der Schwanheimer Straße zwischen Trifels- und Haardtwaldstraße zu veranlassen.
Begründung:
Das Konzept der Feuerwache wurde dem Ortsbeirat in der Januarsitzung detailliert vorgestellt. Hauptrichtung für Feuerwehreinsätze ist schon aus praktischen Gründen die Ausfahrt zum Niederräder Ufer.
In Notfällen muss auch die südliche Ausfahrt zur Schwanheimer Straße nutzbar sein. Da in Noteinsätzen buchstäblich jede Sekunde wichtig sein kann, ist die Runde um den Haardtwaldplatz zu vermeiden.
Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2010Sie sind hierOFOF 1009/5Aufhebung Einbahnstraßenregelung auf Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und HaardtwaldstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, FAG
- 12. März 2010OMOM 4035Aufhebung Einbahnstraßenregelung auf Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und HaardtwaldstraßeDirektanregung
- 19. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 699Aufhebung Einbahnstraßenregelung auf Schwanheimer Straße zwischen Trifelstraße und HaardtwaldstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.