Baumfällungen Hedwig-Dransfeld-Straße Nr. 6 bis 8
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 680
Betreff: Baumfällungen Hedwig-Dransfeld-Straße Nr. 6 bis 8 Durch die zuständige Behörde wurde eine Baugenehmigung am 30.01.2014 erteilt. Die Genehmigung für die Fällung von 9 geschützten Bäumen erfolgte dann aufgrund § 3 Abschnitt 1a) und 1d) der Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt am Main. Durch das Bauvorhaben musste stark in den Wurzelbereich der Bäume eingegriffen werden. Die Standsicherheit hätte hier nicht mehr gewährleistet werden können. Die Bäume wiesen zudem Defektsymptome (Fäulnis, Pilzbefall, Stammrisse) auf, wodurch aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Fällung unumgänglich war. Als Ersatz für die Baumfällungen wurden auf dem Grundstück folgende Nachpflanzungen festgesetzt: - 5 Laubbäume
- Ordnung (großwachsender Laubbaum, z. B. Linde, Eiche, Trompetenbaum) mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm, - 1 Laubbaum
- Ordnung (mittelhoch wachsender Laubbaum) mit einem Stammumfang von mindestens 12 cm gefordert. - sowie 3 Kleinwachsende Laubbäume (z. B. Rotdorn, Zierapfel, hochstämmige Felsenbirne) Die Ersatzpflanzungen müssen innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung des beantragten Baukörpers (§ 74 HBO) vollständig ausgeführt sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Januar 2015VV 1228„Dem Sonnenuntergang mit Blick auf den Feldberg entgegenschwimmen“ * - Welche Aussichten hat der bezahlbare Wohnraum in Bockenheim?Anfrage
- 22. Januar 2015OFOF 631/2Baumfällungen Hedwig-Dransfeld-Straße Nr. 6 bis 8Ortsbeiratsantrag · CDU
- 9. Februar 2015VV 1247Baumfällungen Hedwig-Dransfeld-Straße Nr. 6 bis 8Anfrage
- 4. Mai 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 680Baumfällungen Hedwig-Dransfeld-Straße Nr. 6 bis 8Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab