Verkehrsregelung in der Oskar-von-Miller-Straße und Horst-Schulmann-Straße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 678
Betreff: Verkehrsregelung in der Oskar-von-Miller-Straße und Horst-Schulmann-Straße Der Anregung wird damit entsprochen, dass in der Oskar-von-Miller-Straße und der Horst-Schulmann-Straße eine Tempo-30-Zone eingerichtet wird. Gemäß Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001), sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen entbehrlich. Zur Verbesserung der Sichtbeziehungen zwischen Fahr- und Fußgängerverkehr, werden jedoch auf dem Gehweg in Höhe der Oskar-von-Miller-Straße 48 bauliche Elemente angebracht. Nach Einrichtung der Tempo-30-Zone wird die Städtische Verkehrspolizei Probemessungen durchführen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Januar 2017OFOF 78/4Verkehrsregelung in Oskar-von-Miller-Straße und Horst-Schulmann-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, FRANKFURTER, BFF
- 17. Januar 2017OMOM 1100Verkehrsregelung in der Oskar-von-Miller-Straße und Horst-Schulmann-StraßeDirektanregung
- 31. März 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 678Verkehrsregelung in der Oskar-von-Miller-Straße und Horst-Schulmann-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab