Funktionsgebäude am Sportplatz der TSG 1957 Frankfurter Berg e. V.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kultur verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 631
Betreff: Funktionsgebäude am Sportplatz der TSG 1957 Frankfurter Berg e. V. Die Sportanlage Frankfurter Berg bekam im Jahr 2010 einen Kunstrasenplatz und im folgenden Jahr eine Optimierung der Umzäunung. Betreut wird die Sportanlage vom TSG Frankfur- ter Berg e. V. Der grundsätzliche Bedarf einer Erweiterung des Umkleide- und Funktionsgebäudes ist dem zuständigen Fachamt bekannt und wird befürwortet. Aufgrund der begrenzten Mittel des Sanierungsprogramms auf städtischen Sportanlagen kann das Umkleidegebäude bedauerlicherweise derzeit nicht berücksichtigt werden. Der betreuende Verein, die TSG Frankfurter Berg e. V. wird jedoch bereits jetzt in die Planung der Sportanlage Frankfurter Bogen eingebunden. Hier wird für 14,7 Mio. € eine moderne Dreifeldhalle mit Kunstrasen- und Naturrasenplatz sowie 400m-Kunststofflaufbahn ent- stehen, die auch der TSG Frankfurter Berg e. V. zur Verfügung stehen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. März 2011STST 407Funktionsgebäude am Sportplatz der TSG Frankfurter Berg e. V.Stellungnahme
- 23. Januar 2012OFOF 154/10Funktionsgebäude am Sportplatz der TSG 1957 Frankfurter Berg e. V.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 7. Februar 2012VV 257Funktionsgebäude am Sportplatz der TSG 1957 Frankfurter Berg e. V.Anfrage
- 27. April 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 59 WochenSTST 631Funktionsgebäude am Sportplatz der TSG 1957 Frankfurter Berg e. V.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab