Spielplatz Kätcheslachpark Handlaufergänzung am Klettergerüst
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 62
Betreff: Spielplatz Kätcheslachpark Handlaufergänzung am Klettergerüst Der Magistrat wurde gebeten zu prüfen, ob an dem bestehenden Klettergerüst ein zusätzlicher Handlauf angebracht werden könnte. Nach Überprüfung im Benehmen mit dem Gerätehersteller ist ein zweiter Handlauf aus Sicherheitsgründen nicht realisierbar. Ein zweiter Handlauf würde zu Fangstellen führen und gleichzeitig auch als unzulässige Aufstiegshilfe dienen können. Das betreffende Spielgerät entspricht gegenwärtig den Sicherheitsvorschriften. Bautechnische Veränderungen sind nicht vorgesehen und würden sogar die sicherheitstechnische Zulassung des vorhandenen Spielgerätes in Frage stellen. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass Spielgeräte immer für bestimmte Altersstufen von Kindern konzipiert werden, die den jeweiligen Fähigkeiten entsprechen und auch dann so sicherheitstechnisch abgenommen werden. Ändert man an einem Spielgerät bestimmte einzelne konstruktive Elemente, die z.B. die Zugänglichkeit für Kleinkinder erleichtern, so hätte dies auch immer direkte Folgewirkungen für andere Teile des Spielgerätes.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2013OFOF 297/12Spielplatz Kätcheslachpark Handlaufergänzung am KlettergerüstOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. November 2013OMOM 2657Spielplatz Kätcheslachpark Handlaufergänzung am KlettergerüstDirektanregung
- 17. Januar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 62Spielplatz Kätcheslachpark Handlaufergänzung am KlettergerüstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab