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Spielplatz Kätcheslachpark Handlaufergänzung am Klettergerüst

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 62

Betreff: Spielplatz Kätcheslachpark Handlaufergänzung am Klettergerüst Der Magistrat wurde gebeten zu prüfen, ob an dem bestehenden Klettergerüst ein zusätzlicher Handlauf angebracht werden könnte. Nach Überprüfung im Benehmen mit dem Gerätehersteller ist ein zweiter Handlauf aus Sicherheitsgründen nicht realisierbar. Ein zweiter Handlauf würde zu Fangstellen führen und gleichzeitig auch als unzulässige Aufstiegshilfe dienen können. Das betreffende Spielgerät entspricht gegenwärtig den Sicherheitsvorschriften. Bautechnische Veränderungen sind nicht vorgesehen und würden sogar die sicherheitstechnische Zulassung des vorhandenen Spielgerätes in Frage stellen. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass Spielgeräte immer für bestimmte Altersstufen von Kindern konzipiert werden, die den jeweiligen Fähigkeiten entsprechen und auch dann so sicherheitstechnisch abgenommen werden. Ändert man an einem Spielgerät bestimmte einzelne konstruktive Elemente, die z.B. die Zugänglichkeit für Kleinkinder erleichtern, so hätte dies auch immer direkte Folgewirkungen für andere Teile des Spielgerätes.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Oktober 2013OFOF 297/12Spielplatz Kätcheslachpark Handlaufergänzung am KlettergerüstOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 1. November 2013OMOM 2657Spielplatz Kätcheslachpark Handlaufergänzung am KlettergerüstDirektanregung
  3. 17. Januar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 62Spielplatz Kätcheslachpark Handlaufergänzung am Klettergerüst
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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