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Vorbereitung auf Schulöffnungen nach den Sommerferien Ende August 2021 mit Blick auf das Coronavirus

Vorlagentyp: STMagistrat
86 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat informiert über die neuen Regelungen zur Schulöffnung nach den Sommerferien 2021 im Kontext der Corona-Pandemie. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten und gleichzeitig den Präsenzunterricht zu ermöglichen. Erwartet wird eine Verbesserung der Situation durch die Einführung von Luftfiltergeräten in den Klassenräumen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Einleitend weist der Magistrat darauf hin, dass das Land Hessen für die Hygiene- und Testkonzepte an den Schulen verantwortlich ist.

Am 2. Februar 2023 tritt hessenweit eine neue, gelockerte Corona-Verordnung in Kraft.

Für den schulischen Kontext gelten dann folgende Regelungen (nachzulesen auf https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/corona) :

Schülerinnen und Schüler, bei denen aufgrund eines positiven Antigen-Selbsttests oder eines PCR-Tests eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen ist,

- müssen sich nicht mehr absondern;

- wird jedoch dringend empfohlen, sich für einen Zeitraum von fünf Tagen zu Hause abzusondern. Diese Empfehlung gilt auch nach Ablauf der fünf Tage weiter, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, maximal jedoch für zehn Tage. Schülerinnen und Schüler sind in diesem Zeitraum von der Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht befreit und nehmen am Distanzunterricht teil, solange keine Krankmeldung vorliegt;

- sind in allen Jahrgangsstufen, wenn sie trotzdem am schulischen Präsenzbetrieb teilnehmen, für die Dauer von fünf Tagen nach der Positivtestung dazu verpflichtet, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske in der Schule zu tragen

- ist die Teilnahme an musik- und sportpraktischen Übungen mit Maske freigestellt, dies gilt auch für entsprechende praktische Übungen im Fach Darstellendes Spiel,

- dürfen die Maske bei der Nahrungsaufnahme abnehmen, wobei auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten ist.

Eine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske (Mund-Nasen-Schutz) oder einer Atemschutzmaske (FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar) besteht nur für Personen mit positivem Antigen-Selbsttest oder PCR-Test für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests. Das freiwillige Aufsetzen einer Maske bleibt selbstverständlich möglich. Darüber entscheidet jede und jeder Einzelne für sich selbst.

Alle vorher geltenden Regelungen werden aufgehoben.

Der Magistrat stattet zudem alle Klassenräume der Jahrgangsstufen 1-6 mit leistungsstarken, mobilen Luftfiltergeräten aus.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Juli 2021OMOM 486Vorbereitung auf Schulöffnungen nach den Sommerferien Ende August 2021 mit Blick auf das CoronavirusDirektanregung
  2. 5. Juli 2021OFOF 121/2Vorbereitung auf Schulöffnungen nach den Sommerferien Ende August 2021 mit Blick auf das CoronavirusOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 24. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 86 Wochen
    STST 566Vorbereitung auf Schulöffnungen nach den Sommerferien Ende August 2021 mit Blick auf das Coronavirus
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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