Toiletten an den S-Bahn-Stationen "Frankfurter Berg" und "Berkersheim"
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Deutsche Bahn um eine Stellungnahme zu Toilettenanlagen an den S-Bahn-Stationen "Frankfurter Berg" und "Berkersheim" gebeten. Die DB plant derzeit keine Toilettenanlagen an diesen Stationen, da Toiletten in der Regel nur an großen Bahnhöfen betrieben werden. Die Fahrtzeiten zu größeren Bahnhöfen sind kurz.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die Deutsche Bahn (DB) um eine Stellungnahme gebeten: Die DB plant derzeit keine Toilettenanlage an den beiden genannten S-Bahn-Stationen. Toilettenanlagen werden von der DB in der Regel nur an großen Bahnhöfen wie beispielsweise dem Frankfurter Hauptbahnhof betrieben. Die mittlere Reisezeit in der S-Bahn Rhein-Main liegt seit Jahren bei etwa 15 Minuten. Die Fahrtzeit von den genannten Stationen bis zum Frankfurter Hauptbahnhof liegt unter 20 Minuten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2021OFOF 135/10Toilette an der S-Bahn-Station „Frankfurter Berg“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 2. November 2021OMOM 1004Toiletten an den S-Bahn-Stationen „Frankfurter Berg“ und „Berkersheim“Direktanregung
- 28. Februar 2022Sie sind hierSTST 534Toiletten an den S-Bahn-Stationen "Frankfurter Berg" und "Berkersheim"Stellungnahme
- 16. Mai 2022OFOF 339/10Toiletten im Bereich der S-Bahn-Stationen „Frankfurter Berg“ und „Berkersheim“ hier: Stellungnahme vom 28.02.2022, ST 534Ortsbeiratsantrag · CDU
- 31. Mai 2022OMOM 2248Toiletten im Bereich der S-Bahn-Stationen „Frankfurter Berg“ und „Berkersheim“Direktanregung
- 16. September 2022Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 2142Toiletten im Bereich der S-Bahn-Stationen "Frankfurter Berg" und "Berkersheim"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab