Behindertenparkplatz am Riedbergzentrum
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 52
Betreff: Behindertenparkplatz am Riedbergzentrum Zurzeit stehen in der Tiefgarage des Riedbergzentrums vier Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen barrierefrei in direkter Nähe zum Aufzug und zur Fahrtreppe zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, sich die anfallenden Parkgebühren für eine Parkdauer bis zu 90 Minuten bei einem Einkauf bei verschiedenen Geschäften im Zentrum von diesen erstatten zu lassen. Die Parkgebühr beträgt 0,50 € pro Stunde. Die Ausweisung von zusätzlichen Behindertenparkplätzen im öffentlichen Verkehrsraum erfordert, dass in unmittelbarer Nähe des Zielortes eine Möglichkeit vorhanden ist, barrierefrei über den Bordstein auf den Gehweg zu gelangen. Dies ist hier zurzeit nicht der Fall. Der Magistrat hat die o. a. Anregung aufgegriffen und lässt prüfen, inwieweit unter den gegebenen baulichen Voraussetzungen Behindertenparkplätze eingerichtet werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. September 2011OFOF 44/12Behindertenparkplatz am RiedbergzentrumOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. September 2011OMOM 401Behindertenparkplatz am RiedbergzentrumDirektanregung
- 9. Januar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 52Behindertenparkplatz am RiedbergzentrumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab