Barrierefreie Rampe an der U-Bahn-Haltestelle "Sigmund-Freud-Straße" in Richtung Innenstadt
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Sigmund-Freud-Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.03.2026.
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Neues zu Sigmund-Freud-Straße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 506
Betreff: Barrierefreie Rampe an der U-Bahn-Haltestelle "Sigmund-Freud-Straße" in Richtung Innenstadt Im Zuge des barrierefreien Ausbaus der Bestandsstationen auf der Linie U5 bestanden fachtechnische Schwierigkeiten für den Bau der Rampe an der Station Sigmund-Freud-Straße, die erst nachträglich gelöst werden konnten. Daher wurde die nordwestliche Rampe vorab teilweise provisorisch erstellt, sodass im Zuge des jetzt realisierten Baus der Rampe Teile der provisorischen Rampe mit Podest sowie eine provisorisch errichtete Treppe zurückgebaut werden mussten. Die Rampe wurde am 30.11.2015 in Betrieb genommen. Der stadtauswärtige Bahnsteig wurde durch die neugebaute Rampe nicht verkürzt. Die Kosten werden innerhalb des Projektes "Barrierefreier Ausbau der Bestandsstationen der Linie U5" vom Aufgabenträger VGF getragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2015OFOF 905/10Barrierefreie Rampe an der U-Bahn-Haltestelle .Sigmund-Freud-Straße. in Richtung InnenstadtOrtsbeiratsantrag · FDP
- 1. Dezember 2015VV 1532Barrierefreie Rampe an der U-Bahn-Haltestelle „Sigmund-Freud-Straße“ in Richtung InnenstadtAnfrage
- 18. März 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 506Barrierefreie Rampe an der U-Bahn-Haltestelle "Sigmund-Freud-Straße" in Richtung InnenstadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab