Nördlichen Treppenabgang an der Schleuse Offenbach erneuern
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2009, ST 496
Betreff:
Nördlichen Treppenabgang an der Schleuse Offenbach erneuern
Der nördliche Treppenabgang an der Schleuse Offenbach befindet sich im Gegensatz zum südlichen Abgang, der sich im Eigentum der Stadt Offenbach am Main befindet und von dieser kürzlich renoviert worden ist, im Eigentum der EON Wasserkraft GmbH. Die vom Magistrat mit der EON Wasserkraft GmbH mit dem Ziel einer Renovierung geführten Gespräche sind leider unbefriedigend verlaufen. Der Eigentümer ist nicht bereit, den Treppenaufgang zu renovieren.
Dieses mit städtischen Mitteln zu leisten, ist gegenwärtig vor dem Hintergrund vordringlicher Sanierungsarbeiten an anderen Örtlichkeiten bedauerlicherweise nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Mai 2008OFOF 365/4Nördlicher Treppenabgang an der Schleuse Offenbach erneuernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Juni 2008OMOM 2324Nördlicher Treppenabgang an der Schleuse Offenbach erneuernDirektanregung
- 11. August 2008STST 1266Nördlichen Treppenabgang an der Schleuse Offenbach erneuernStellungnahme
- 6. April 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 496Nördlichen Treppenabgang an der Schleuse Offenbach erneuernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab