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Gebotsschilder für Fußgänger und Radfahrer an den Eingängen zur Park- und Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anregung sieht die Aufstellung von Gebotsschildern für Fußgänger und Radfahrer an den Zugängen zur Park- und Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer vor. Der Magistrat lehnt dies ab, da die Nutzung der Wege mit motorisierten Fahrzeugen bereits untersagt ist und eine zusätzliche Beschilderung nicht verhältnismäßig wäre.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

In Grünanlagen ist die Nutzung der Wege mit motorisierten Fahrzeugen grundsätzlich nicht gestattet. Eine Positiv-Beschilderung aller Zugänge zu der Park- und Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer mit Zeichen 240 Straßenverkehrsordnung (StVO) "Gemeinsamer Geh- und Radweg" würde das grundsätzliche Nutzungsverbot nur wiederholen. Damit ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Wege auch von motorisierten Fahrzeugen genutzt werden. Aufgrund der Vielzahl der Zugänge zur Park- und Streuobstwiesenanlage wird eine Beschilderung nicht als verhältnismäßig eingestuft. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2020OFOF 1086/10Gebotsschilder für Fußgänger und Radfahrer an den Eingängen zur Park- und Streuobstwiesenanlage Am BorsdorferOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 24. November 2020OMOM 6887Gebotsschilder für Fußgänger und Radfahrer an den Eingängen zur Park- und Streuobstwiesenanlage Am BorsdorferDirektanregung
  3. 22. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 492Gebotsschilder für Fußgänger und Radfahrer an den Eingängen zur Park- und Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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