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Weitere Verdichtungsbebauung im Westend bewusst steuern

Vorlagentyp: STMagistrat
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2011, ST 458

Betreff: Weitere Verdichtungsbebauung im Westend bewusst steuern zu Ziffer 1: Der Magistrat orientiert sein Handeln an den politisch beschlossenen, allgemeinen Leitlinien zur Stadtentwicklung (vgl. z.B. "Bericht zur Stadtentwicklung Frankfurt am Main 2003“). Hierzu gehört ein gewisser Vorrang der Innenentwicklung gegenüber der Ausweisung neuer Bauflächen im Außenbereich. Neben der Arrondierung oder Umnutzung bestehender Gebiete soll auch die Nachverdichtung im Innenbereich der Stadt hierzu und gerade zur Wohnraumversorgung einen erheblichen Beitrag leisten. Ob diese Nachverdichtung städtebaulich verträglich möglich ist, muss der Magistrat in jedem Einzelfall insbesondere anhand der rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen. Zu Ziffer 2: Im vom Ortsbeirat genannten Einzelfall prüft der Magistrat die Zulässigkeit nach dem Planungsrecht und der Erhaltungssatzung. Das Denkmalrecht wird ebenso berücksichtigt. Naturschutzrechtliche Gesichtspunkte sind beispielsweise über die Baumschutzsatzung einbezogen. Zu Ziffer 3: Der Magistrat sieht für das Westend zurzeit kein allgemeines Planungserfordernis im Sinne des § 1 Absatz 3 des Baugesetzbuches. Die städtebauliche Entwicklung und Ordnung ist auf der Grundlage der bestehenden Satzungen gewährleistet. Für Teilbereiche mit größeren Veränderungen haben die Stadtverordneten sowie der Ortsbeirat die Aufstellung von Bebauungsplänen bzw. entsprechende Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan ist das geeignete Instrument zur Festsetzung der Bodennutzung, insbesondere der überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen und des Nutzungsmaßes. Erhaltungssatzungen oder Satzungen auf der Grundlage der Hessischen Bauordnung zielen dagegen im Schwerpunkt auf die Erhaltung einer städtebaulichen Gestalt oder der Gestaltung von Freiflächen auf dem Grundstück ab.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Januar 2011OFOF 569/2Weitere Verdichtungsbebauung im Westend bewusst steuernOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 10. Januar 2011OMOM 4879Weitere Verdichtungsbebauung im Westend bewusst steuernDirektanregung
  3. 21. März 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    STST 458Weitere Verdichtungsbebauung im Westend bewusst steuern
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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