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Weitere Verdichtungsbebauung im Westend bewusst steuern

Vorlagentyp: OFCDU
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

steuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten vor dem Hintergrund der anstehenden Entscheidung zur „Baugenehmigung Böhmerstraße 11“ 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass der OBR 2 den Schutz bestehender Hinterhöfe/Grünflächen im Westend vor baulichen Verdichtungsmaßnahmen als politische Zielvorgabe definiert. Der OBR 2 erwartet, dass sich das Verwaltungshandeln der Stadt Frankfurt grundsätzlich an dieser politischen Zielvorgabe orientiert. 2. die Bauaufsicht anzuweisen, im laufenden Prüfverfahren insbesondere auch Aspekte des Denkmalschutzes sowie mögliche Konflikte mit den politischen Zielsetzungen der bestehenden Erhaltungssatzung detailliert zu prüfen. Sollte dies seitens der Bauaufsicht weitere Nachfragen und Prüfungen erfordern mit der Konsequenz, dass gesetzliche Fristen ggf. nicht eingehalten bzw. verlängert werden müssen, so ist dies hinzunehmen. 3. das Rechtsamt anzuweisen zu prüfen, welche gesetzlichen bzw. planungsrechtlichen Regelungen seitens der Stadt (z.B. Bebauungsplan, Erhaltungssatzung, ggf. neue Hinterhofsatzung) geeignet bzw. ggf. in welcher Form anzupassen sind, damit Verdichtungsmaßnahmen auf bestehenden Hinterhöfen/Grünflächen im Westend (wie o.g.) untersagt werden können. Begründung: Auf der Grünfläche hinter dem Haus Böhmerstraße Nr. 11 soll ein „Atelierhaus“ errichtet werden. Der/die gesamte bestehende Hinterhof/Grünfläche des Carrées Böhmerstraße – Auf der Körnerwiese – Leerbachstraße könnte damit kurz- bis mittelfristig einer baulichen Verdichtung unterliegen. Aus Sicht des OBR 2 droht damit die Schaffung eines Präzedenzfalles, welcher die Steuerung evtl. weiterer Verdichtungsmaßnahmen im Westend erschwert oder gar unmöglich macht.

Inhalt

Antrag vom 05.01.2011, OF 569/2

Betreff: Weitere Verdichtungsbebauung im Westend bewusst steuern

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten vor dem Hintergrund der anstehenden Entscheidung zur "Baugenehmigung Böhmerstraße 11“ 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass der OBR 2 den Schutz bestehender Hinterhöfe/Grünflächen im Westend vor baulichen Verdichtungsmaßnahmen als politische Zielvorgabe definiert. Der OBR 2 erwartet, dass sich das Verwaltungshandeln der Stadt Frankfurt grundsätzlich an dieser politischen Zielvorgabe orientiert. 2. die Bauaufsicht anzuweisen, im laufenden Prüfverfahren insbesondere auch Aspekte des Denkmalschutzes sowie mögliche Konflikte mit den politischen Zielsetzungen der bestehenden Erhaltungssatzung detailliert zu prüfen. Sollte dies seitens der Bauaufsicht weitere Nachfragen und Prüfungen erfordern mit der Konsequenz, dass gesetzliche Fristen ggf. nicht eingehalten bzw. verlängert werden müssen, so ist dies hinzunehmen. 3. das Rechtsamt anzuweisen zu prüfen, welche gesetzlichen bzw. planungsrechtlichen Regelungen seitens der Stadt (z.B. Bebauungsplan, Erhaltungssatzung, ggf. neue Hinterhofsatzung) geeignet bzw. ggf. in welcher Form anzupassen sind, damit Verdichtungsmaßnahmen auf bestehenden Hinterhöfen/Grünflächen im Westend (wie o.g.) untersagt werden können.

Begründung: Auf der Grünfläche hinter dem Haus Böhmerstraße Nr. 11 soll ein "Atelierhaus“ errichtet werden. Der/die gesamte bestehende Hinterhof/Grünfläche des Carrées Böhmerstraße – Auf der Körnerwiese – Leerbachstraße könnte damit kurz- bis mittelfristig einer baulichen Verdichtung unterliegen. Aus Sicht des OBR 2 droht damit die Schaffung eines Präzedenzfalles, welcher die Steuerung evtl. weiterer Verdichtungsmaßnahmen im Westend erschwert oder gar unmöglich macht.Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Januar 2011Sie sind hier
    OFOF 569/2Weitere Verdichtungsbebauung im Westend bewusst steuern
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 10. Januar 2011OMOM 4879Weitere Verdichtungsbebauung im Westend bewusst steuernDirektanregung
  3. 21. März 2011Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 458Weitere Verdichtungsbebauung im Westend bewusst steuernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 51 · 10.01.2011
TO I, TOP 44
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4879 2011 Die Vorlage OF 569/2 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. die Ziffer 2. des Tenors wie folgt lautet: "auf die Bauaufsicht einzuwirken, im laufenden Prüfverfahren insbesondere auch Aspekte des Denkmal- und Naturschutzes sowie mögliche Konflikte mit den politischen Zielsetzungen der bestehenden Erhaltungssatzung detailliert zu prüfen." 2. der Tenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Der Ortsvorsteher wird gebeten, gegenüber der Bauaufsicht die Position des Ortsbeirates in dieser Sache zu verdeutlichen."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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