Weitere Verdichtungsbebauung im Westend bewusst steuern
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
steuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten vor dem Hintergrund der anstehenden Entscheidung zur „Baugenehmigung Böhmerstraße 11“ 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass der OBR 2 den Schutz bestehender Hinterhöfe/Grünflächen im Westend vor baulichen Verdichtungsmaßnahmen als politische Zielvorgabe definiert. Der OBR 2 erwartet, dass sich das Verwaltungshandeln der Stadt Frankfurt grundsätzlich an dieser politischen Zielvorgabe orientiert. 2. die Bauaufsicht anzuweisen, im laufenden Prüfverfahren insbesondere auch Aspekte des Denkmalschutzes sowie mögliche Konflikte mit den politischen Zielsetzungen der bestehenden Erhaltungssatzung detailliert zu prüfen. Sollte dies seitens der Bauaufsicht weitere Nachfragen und Prüfungen erfordern mit der Konsequenz, dass gesetzliche Fristen ggf. nicht eingehalten bzw. verlängert werden müssen, so ist dies hinzunehmen. 3. das Rechtsamt anzuweisen zu prüfen, welche gesetzlichen bzw. planungsrechtlichen Regelungen seitens der Stadt (z.B. Bebauungsplan, Erhaltungssatzung, ggf. neue Hinterhofsatzung) geeignet bzw. ggf. in welcher Form anzupassen sind, damit Verdichtungsmaßnahmen auf bestehenden Hinterhöfen/Grünflächen im Westend (wie o.g.) untersagt werden können. Begründung: Auf der Grünfläche hinter dem Haus Böhmerstraße Nr. 11 soll ein „Atelierhaus“ errichtet werden. Der/die gesamte bestehende Hinterhof/Grünfläche des Carrées Böhmerstraße – Auf der Körnerwiese – Leerbachstraße könnte damit kurz- bis mittelfristig einer baulichen Verdichtung unterliegen. Aus Sicht des OBR 2 droht damit die Schaffung eines Präzedenzfalles, welcher die Steuerung evtl. weiterer Verdichtungsmaßnahmen im Westend erschwert oder gar unmöglich macht.
Inhalt
Antrag vom 05.01.2011, OF 569/2
Betreff: Weitere Verdichtungsbebauung im Westend bewusst steuern
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten vor dem Hintergrund der anstehenden Entscheidung zur "Baugenehmigung Böhmerstraße 11“ 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass der OBR 2 den Schutz bestehender Hinterhöfe/Grünflächen im Westend vor baulichen Verdichtungsmaßnahmen als politische Zielvorgabe definiert. Der OBR 2 erwartet, dass sich das Verwaltungshandeln der Stadt Frankfurt grundsätzlich an dieser politischen Zielvorgabe orientiert. 2. die Bauaufsicht anzuweisen, im laufenden Prüfverfahren insbesondere auch Aspekte des Denkmalschutzes sowie mögliche Konflikte mit den politischen Zielsetzungen der bestehenden Erhaltungssatzung detailliert zu prüfen. Sollte dies seitens der Bauaufsicht weitere Nachfragen und Prüfungen erfordern mit der Konsequenz, dass gesetzliche Fristen ggf. nicht eingehalten bzw. verlängert werden müssen, so ist dies hinzunehmen. 3. das Rechtsamt anzuweisen zu prüfen, welche gesetzlichen bzw. planungsrechtlichen Regelungen seitens der Stadt (z.B. Bebauungsplan, Erhaltungssatzung, ggf. neue Hinterhofsatzung) geeignet bzw. ggf. in welcher Form anzupassen sind, damit Verdichtungsmaßnahmen auf bestehenden Hinterhöfen/Grünflächen im Westend (wie o.g.) untersagt werden können.
Begründung: Auf der Grünfläche hinter dem Haus Böhmerstraße Nr. 11 soll ein "Atelierhaus“ errichtet werden. Der/die gesamte bestehende Hinterhof/Grünfläche des Carrées Böhmerstraße – Auf der Körnerwiese – Leerbachstraße könnte damit kurz- bis mittelfristig einer baulichen Verdichtung unterliegen. Aus Sicht des OBR 2 droht damit die Schaffung eines Präzedenzfalles, welcher die Steuerung evtl. weiterer Verdichtungsmaßnahmen im Westend erschwert oder gar unmöglich macht.Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2011Sie sind hierOFOF 569/2Weitere Verdichtungsbebauung im Westend bewusst steuernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. Januar 2011OMOM 4879Weitere Verdichtungsbebauung im Westend bewusst steuernDirektanregung
- 21. März 2011Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 458Weitere Verdichtungsbebauung im Westend bewusst steuernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme