Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 453
Betreff: Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209 Der Magistrat befürwortet im Grundsatz die angeregte Pflanzung von kleinkronigen Bäumen im Gehwegbereich der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209. Die Möglichkeit von Baumpflanzungen und die Lage von Baumscheiben werden auf der Grundlage eines Gesamttrassenplans unter Berücksichtigung der erforderlichen Abstände zu Ver- und Entsorgungsleitungen und zu vorhandenen Gebäuden geprüft. Der Magistrat wird dem Ortsbeirat das Ergebnis seiner Prüfung zu gegebener Zeit mitteilen. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Pflanzung von Bäumen in der Regel mit dem Entfall von Stellplätzen im öffentlichen Raum verbunden ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. August 2017OFOF 313/9Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. September 2017OMOM 2205Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209Direktanregung
- 18. Dezember 2017STST 2504Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209Stellungnahme
- 23. Februar 2018Sie sind hierSTST 453Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209Stellungnahme
- 22. April 2022OFOF 271/9Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Juni 2022OMOM 2298Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209Direktanregung
- 10. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 269 WochenSTST 2371Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab