Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209
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Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2205 entstanden aus Vorlage: OF 313/9 vom 14.08.2017
Betreff: Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209 Der Magistrat wird gebeten, in der Ginnheimer Landstraße auf der Straßenseite mit den Hausnummern 183 bis 209 kleinkronige Bäume zu pflanzen.
Begründung: An dieser Stelle ist der Bürgersteig sehr breit und bietet ausreichend Platz für eine weitere Bepflanzung. Bäume würden das Straßenbild erheblich aufwerten und verschönern. Auch kleinkronige Bäume können zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen und beispielsweise dabei helfen, die Straße etwas abzukühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. August 2017OFOF 313/9Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. September 2017Sie sind hierOMOM 2205Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209Direktanregung
- 18. Dezember 2017STST 2504Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209Stellungnahme
- 23. Februar 2018STST 453Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209Stellungnahme
- 22. April 2022OFOF 271/9Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Juni 2022OMOM 2298Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209Direktanregung
- 10. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 269 WochenSTST 2371Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats