Planungsstand ehemaliges "IvI"
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über den aktuellen Stand der Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des ehemaligen "IvI" in einen Beherbergungsbetrieb. Die Umsetzung erfolgt unter Auflagen des Magistrats und in Abstimmung mit dem Denkmalamt.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die am 22.05.2015 erteilte Baugenehmigung zur Nutzungsänderung mit inneren Umbauten von Institutsräumen in einen Beherbergungsbetrieb mit insgesamt 18 Betten wird seit April 2020 unter den vom Magistrat festgesetzten Auflagen umgesetzt. Das Bauvorhaben ist in enger Abstimmung mit dem Denkmalamt durchzuführen; die Einhaltung der Auflagen wird entsprechend kontrolliert. Der Magistrat ist gerne bereit, die denkmalpflegerischen Auflagen der Baugenehmigung zu erläutern, und wird eine Vorstellung im Ortsbeirat mit der Bauherrschaft absprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2020OFOF 1240/2Planungsstand ehemaliges „IvI“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 30. November 2020VV 1876Planungsstand ehemaliges „IvI“Anfrage
- 22. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 449Planungsstand ehemaliges "IvI"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab