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Schutz für Fußgänger und Radfahrer in der Straße Alt-Bonames

Vorlagentyp: STMagistrat
29 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 444

Betreff: Schutz für Fußgänger und Radfahrer in der Straße Alt-Bonames Zu 1) Die Straße Alt-Bonames befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung darf eine Tempo-30-Zone nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. Der vom Ortsbeirat angeregte Schutzstreifen für Radfahrer ist entsprechend den vorangestellten normativen Vorgaben leider nicht zulässig. Zu 2) Für den mittleren Bereich der Straße Alt-Bonames hat der Magistrat eine abgestimmte Vorplanung erstellt. Obschon der Magistrat die Verbreiterung des an der östlichen Seite gelegenen Gehwegs für sinnvoll erachtet, hält er diese Maßnahme gegenwärtig nicht für so wesentlich und unabweisbar, dass diese nicht zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden kann. In Verbindung mit anstehenden Straßenbau- und Kanalarbeiten wird jedoch geprüft, ob Teile der Vorplanung umgesetzt werden können. Unabhängig hiervon wird der Magistrat jedoch prüfen, ob für eine durchgehende Verbreiterung des Gehwegs Mittel zum Haushalt 2017 und 2018 angemeldet werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. August 2014OFOF 648/10Schutz für Fußgänger und Radfahrer in der Straße Alt-BonamesOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 4. November 2014VV 1154Schutz für Fußgänger und Radfahrer in der Straße Alt-BonamesAnfrage
  3. 16. März 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 Wochen
    STST 444Schutz für Fußgänger und Radfahrer in der Straße Alt-Bonames
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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