Piktogramme "Spielstraße" auf die Straße Am Höllenberg aufbringen
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anbringung von Piktogrammen zur Kennzeichnung einer Spielstraße auf der Straße Am Höllenberg. Der Magistrat sieht keine Notwendigkeit für zusätzliche Hinweise, da die Straße bereits als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist und kein Durchgangsverkehr stattfindet.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Straße Am Höllenberg ist ordnungsgemäß mittels des Verkehrszeichens (VZ) 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Aufgrund der Lage ist davon auszugehen, dass hier kein Durchgangsverkehr stattfindet und das Fehlverhalten (zu schnelles Fahren) des einzelnen Verkehrsteilnehmers als Anwohner wohlwissend stattfindet. Die Anbringung eines zusätzlichen Hinweises, zum Beispiel in Form eines entsprechenden Piktogramms, sieht die StVO neben der vorhandenen Beschilderung nicht vor. Das VZ 325 StVO wird jedoch vor den Baum versetzt, so dass eine frühzeitige Wahrnehmung dieses Schildes zu jeder Zeit gewährleistet ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Oktober 2020OFOF 656/12Piktogramme „Spielstraße“ auf die Straße Am Höllenberg aufbringenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Oktober 2020OMOM 6734Piktogramme „Spielstraße“ auf die Straße Am Höllenberg aufbringenDirektanregung
- 12. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 422Piktogramme „Spielstraße“ auf die Straße Am Höllenberg aufbringenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab