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Verkehrsberuhigung in der Renettenstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Anregung zur Verkehrsberuhigung in der Renettenstraße abgelehnt, da derzeit keine Kapazitäten für einen Umbau vorhanden sind. Die Straße wurde kürzlich fertiggestellt und es besteht kein Sanierungsbedarf.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Renettenstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 31.08.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann der Anregung leider nicht entsprechen. Aufgrund konkurrierender priorisierter Maßnahmen gibt es derzeit keine Kapazitäten für einen solchen Umbau. Die Renettenstraße wurde unlängst als Teil einer Erschließungsmaßnahme fertiggestellt. Aktuell gibt es also keinen Sanierungsbedarf. Bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung erforderten eine zeit- beziehungsweise kostenintensive Planung und Ausführung. In diesem Kontext gilt es ebenfalls zu berücksichtigen, dass es sich bei dem ganzen Abschnitt rund um den Gravensteiner Platz um eine Tempo-30-Zone handelt. Kenntnisse darüber, dass eine Tempo-30-Zone bis zum entsprechenden Schild Gültigkeit hat und damit Rechts-Vor-Links-Regeln gelten, sollten von Verkehrsteilnehmenden grundsätzlich erwartet werden dürfen. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass es sich durchaus um ein bewusstes Fehlverhalten handelt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Oktober 2020OFOF 1061/10Verkehrsberuhigung in der RenettenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 27. Oktober 2020VV 1788Verkehrsberuhigung in der RenettenstraßeAnfrage
  3. 12. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 421Verkehrsberuhigung in der Renettenstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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