Planänderungen der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg
Zusammenfassung
Der Magistrat kann aufgrund der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme zu den Planänderungen der Stadtbahnlinie U 5 abgeben. Dies wird bedauert, da eine umfassende Bewertung der Änderungen erforderlich wäre.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat bedauert in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Februar 2023 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OA 240 — Anregung vom 13. September 2022.