Steinmetzstraße in Sindlingen: Parkzone markieren und damit den Anwohnern eine ungehinderte Ausfahrt ermöglichen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung reagiert, eine Parkzone in der Steinmetzstraße zu markieren, um den Anwohnern eine ungehinderte Ausfahrt zu ermöglichen. Es wurde jedoch festgestellt, dass die Bordsteine bereits abgesenkt sind und eine Markierung nicht in Frage kommt, da es sich nicht um ein Anliegen der öffentlichen Sicherheit handelt.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Bei den "Stichstraßen" handelt es sich um Gehwege, die die genannten Liegenschaften fußläufig erschließen. Um das gelegentliche Entladen eines Fahrzeuges zu ermöglichen, wurden die Bordsteine abgesenkt. Daher kommt hier eine Markierung von Sperrflächen oder ähnliches nicht in Frage. Es handelt sich hier nicht um ein Anliegen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Sollten die Anliegenden einen Parkwinkel wünschen, können sie sich an den Magistrat wenden. Entstehende Kosten wären von den Anliegenden zu übernehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Oktober 2020OFOF 1378/6Steinmetzstraße in Sindlingen: Parkzone markieren und damit den Anwohnern eine ungehinderte Ausfahrt ermöglichenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. Oktober 2020OMOM 6785Steinmetzstraße in Sindlingen: Parkzone markieren und damit den Anwohnern eine ungehinderte Ausfahrt ermöglichenDirektanregung
- 12. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 389Steinmetzstraße in Sindlingen: Parkzone markieren und damit den Anwohnern eine ungehinderte Ausfahrt ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab