Steinmetzstraße in Sindlingen: Parkzone markieren und damit den Anwohnern eine ungehinderte Ausfahrt ermöglichen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Markierung einer Parkzone in der Steinmetzstraße in Sindlingen zu ergreifen, um den Anwohnern eine ungehinderte Ausfahrt zu ermöglichen. Dies ist notwendig, da Anwohner von kritischen Situationen beim Ausfahren aus den Stichstraßen berichten, die durch falsch parkende Fahrzeuge verursacht werden.
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Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen (z. B. Parkwinkel) im Bereich der Stichstraßen zu den Häusern Steinmetzstraße 23 bis 37 und 39 bis 53 zu erreichen, dass die Anwohner ungehindert von parkenden Autos ausfahren können.
Begründung
Anwohner berichten verstärkt von kritischen Situationen beim Ausfahren aus den Stichstraßen zu ihren Häusern, die durch falsch parkende Fahrzeuge verursacht werden. Diese stehen teilweise so weit in die Stichstraßeneinmündungen hinein, dass ein Einbiegen in die relativ schmale Steinmetzstraße nicht mehr möglich ist. Das Anbringen z. B. von Parkwinkeln sollte diese Situation wesentlich verbessern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Oktober 2020OFOF 1378/6Steinmetzstraße in Sindlingen: Parkzone markieren und damit den Anwohnern eine ungehinderte Ausfahrt ermöglichenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. Oktober 2020Sie sind hierOMOM 6785Steinmetzstraße in Sindlingen: Parkzone markieren und damit den Anwohnern eine ungehinderte Ausfahrt ermöglichenDirektanregung
- 12. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 389Steinmetzstraße in Sindlingen: Parkzone markieren und damit den Anwohnern eine ungehinderte Ausfahrt ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats